
Am 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft, die für viele Berufsgruppen von großer Bedeutung ist. Diese neue Regelung erkennt drei zusätzliche Krankheiten offiziell als Berufskrankheiten an. Darunter fällt die Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter (BK-Nr. 2117), die durch langjährige Belastungen, wie zum Beispiel Überkopfarbeiten, verursacht werden kann. Betroffene, zu denen unter anderem Bauarbeiter, Schweißer und Monteure zählen, können bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit finanzielle Leistungen und Reha-Maßnahmen beantragen, um ihre Lebensqualität zu verbessern.
Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Regelung ist die Gonarthrose (BK-Nr. 2118), die vor allem professionelle Fußballspielende nach mindestens 13 Jahren Tätigkeit betrifft, davon mindestens zehn Jahre in den höchsten Ligen. Diese Erkrankung kann durch jahrelanges Arbeiten in kniender Position, Hocken oder Fersensitz entstehen und betrifft häufig Fliesen- oder Parkettleger.
Chronische Erkrankungen und ihre Auswirkungen
Die dritte neu anerkannte Krankheit ist die chronische obstruktive Bronchitis (COPD), einschließlich Emphysem (BK-Nr. 4117). Diese Erkrankung betrifft vor allem Beschäftigte, die über längere Zeit Quarzstaub ausgesetzt waren, wie etwa im Tunnelbau, in der Metallindustrie oder in Dentallaboren. Aus dieser neuen Anerkennung ergeben sich ähnliche Ansprüche auf Unterstützung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Die Empfehlungen zur Anerkennung dieser Berufskrankheiten stammen vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Verfahren zur Anerkennung einer Berufskrankheit kann allerdings komplex und langwierig sein, was im schlimmsten Fall zu Gerichtsverfahren führen kann.
Aktuelle Zahlen zu Berufskrankheiten
Die Dringlichkeit dieser Änderungen wird auch durch die aktuellen Zahlen zur Berufskrankheiten-Diagnose untermauert. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 145.359 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit in der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand gestellt, was einem dramatischen Rückgang von 60,7 Prozent im Vergleich zu den 370.141 Anzeigen im Vorjahr entspricht. Ein wesentlicher Teil dieses Rückgangs ist auf die sinkenden Fallzahlen bei Infektionskrankheiten zurückzuführen, die um 228.755 Anzeigen gesenkt wurden.
Insgesamt wurden im Jahr 2023 nur 72.630 Fälle von Berufskrankheiten anerkannt, was einem Rückgang um 63,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Besonders auffällig ist, dass es trotz dieser Rückgänge 2.140 Todesfälle gab, was einen minimalen Rückgang von 0,4 Prozent im Vergleich zu 2.148 Todesfällen im Vorjahr darstellt. Die Zahl der Ablehnungen lag bei 77.086, ein Rückgang um 39,2 Prozent, während die Gewährung von Renten in 4.800 Fällen registriert wurde, was einem Rückgang von 1,9 Prozent entspricht.
Die neuen Regelungen zur Anerkennung von Berufskrankheiten sind nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung in der Arbeitsmedizin, sondern zeigen auch die Notwendigkeit, auf die sich verändernden Bedingungen und Risiken am Arbeitsplatz zu reagieren. Wie die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betont, ist die Anerkennung einer Berufskrankheit ein wichtiger Prozess für die betroffenen Beschäftigten, um adäquate Hilfe und finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Für weitere Informationen über die Entwicklungen und Statistiken rund um Berufskrankheiten bietet die DGUV umfassende Einblicke auf ihrer Webseite, wo die Zahlen und Fakten nochmals detailliert aufgeführt sind hier.