
Am 2. April 2025 hat das deutsche Kabinett eine Mitteilung an die Europäische Kommission beschlossen, die die Löschung von CO₂-Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandels vorsieht. Diese Maßnahmen sind Teil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung und zielen darauf ab, den Klimaschutzeffekt im Zuge des Kohleausstiegs sicherzustellen. Die Löschung der Zertifikate erfolgt gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG und betrifft spezifisch die deutschen Auktionsmengen des EU-Emissionshandels.
Der Hintergrund dieser Entscheidung ist die nachweisbare Verringerung von CO₂-Emissionen durch die Stilllegung von Kohlekraftwerken, konkret der Kraftwerksblöcke Neurath A und Frechen im Jahr 2022. Die Zertifikate, die im Zuge dieser Stilllegungen gelöscht werden, sichern die Emissionseinsparungen aus dem Jahr 2023. Dies trägt dazu bei, den sogenannten Wasserbetteffekt zu verhindern, bei dem frei werdende Zertifikate für andere Emissionen genutzt werden könnten.
Marktstabilitätsreserve als Schlüsselmechanismus
Ein wesentlicher Aspekt dieser Maßnahmen ist der Mechanismus der Marktstabilitätsreserve (MSR). climate.ec.europa.eu erklärt, dass die MSR 2015 als langfristige Lösung zur Bekämpfung des Überschusses an Emissionszertifikaten im EU-Emissionshandel eingerichtet wurde und seit 2019 operativ ist. Sie reguliert die Menge an verfügbaren Emissionszertifikaten und passt das Angebot gemäß vordefinierten Schwellenwerten an, um Stabilität auf dem Kohlenstoffmarkt zu gewährleisten.
Gemäß der aktuellen Regelung werden bei einem Überschuss von über 833 Millionen Zertifikaten die MSR automatisch Zertifikate aus den Auktionen abziehen, während bei weniger als 400 Millionen überschüssigen Zertifikaten die MSR 100 Millionen Zertifikate zur Auktion freigibt. Im Jahr 2023 wurden bereits über 400 Millionen Zertifikate in der MSR gelöscht, um den Überschuss nachhaltig abzubauen. Die Maßnahmen zur Löschung der Zertifikate entsprechen der Verpflichtung der Bundesregierung gemäß § 10 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG).
Langfristige Reformen im EU-Emissionshandel
Die Löschung von Emissionszertifikaten und die Rolle der MSR stehen im Kontext umfassender Reformen des europäischen Emissionshandels, die Teil des „Fit-for-55-Pakets“ sind. umweltbundesamt.de hebt hervor, dass Ziel der Reformen ist, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken und die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Die Anpassungen beinhalten unter anderem eine Verstärkung der MSR und eine Erhöhung der schrittweisen Reduktionsraten.
Darüber hinaus wird mit einer neuen Gesetzgebung der Seeverkehr in das System aufgenommen und ein Grenzausgleichsmechanismus eingeführt, um Carbon-Leakage zu verhindern. Diese Schritte verdeutlichen die Ambitionen der Europäischen Union, den Klimaschutz intensiv voranzutreiben und gleichzeitig wirtschaftliche Stabilität zu wahren. Mit diesen Maßnahmen und der Löschung der Zertifikate aus den deutschen Auktionsmengen setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für eine nachhaltige Klimapolitik, die sowohl Bevölkerung als auch Wirtschaft zugutekommt.