Umwelt

Neues Wohngebiet in Lembruch: Baupläne nehmen Gestalt an!

Der Rat der Gemeinde Lembruch hat dem Bebauungsplan „Dorflohne III“ zugestimmt. Fertigstellung der Bauarbeiten könnte frühestens im Frühjahr 2026 beginnen, nachdem archäologische Ausgrabungen abgeschlossen sind.

Der Rat der Gemeinde Lembruch hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Entwicklung des neuen Baugebiets „Dorflohne III“ gemacht. Wie die Kreiszeitung berichtet, wurde der Entwurf des Bebauungsplans nun zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Der letzte rechtsgültige Plan für diese Region liegt bereits 20 Jahre zurück, sodass die Bürger nun auf eine umfassende Neugestaltung des Gebiets hoffen können.

In den vorangegangenen Monaten waren verschiedene Prüfungen und Neuplanungen notwendig. Die Phase der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Institutionen ist nun abgeschlossen, und alle Anmerkungen wurden in den neuen Entwurf integriert. Der Bebauungsplan, der von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) erstellt wurde, stellt somit das Ergebnis einer intensiven Prüfung dar.

Archäologische Ausgrabungen und Umweltfragen

Ein im Rahmen der Planung aufgetauchtes Hindernis waren archäologische Ausgrabungen, die den Fortschritt zeitweise verzögerten. Diese Maßnahmen sind notwendig, um sicherzustellen, dass historische Werte nicht unberücksichtigt bleiben. Zudem musste auch die wasserwirtschaftliche Situation geklärt werden, bevor die eigentlichen Bauarbeiten beginnen können.

Erst im Frühjahr 2026 sollen die Bauarbeiten voraussichtlich anfangen, was auf die Komplexität des Verfahrens hinweist. Der Bebauungsplan sieht verschiedene Zonen für Einfamilienhäuser, Stadtvillen und Mehrfamilienhäuser vor. Auch die Baugrundstückvermietung und der genaue Zeitpunkt für die Vergabe stehen noch zur Diskussion und sind noch nicht festgelegt.

Details zur Planung und Umsetzung

Ein, für Anwohner relevanter Punkt, ist die Verlegung des Lärmschutzwalls, der nun auf die Wohngebietsseite verschoben wird und fast doppelt so lang wie das gesamte Baugebiet selbst sein wird. Parallel dazu ist ein Fußweg zur Bushaltestelle „Alte Dorfstraße“ eingeplant, der die Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsanbindung verbessert.

In dem Bebauungsplan sind auch zwei Regenrückhaltebecken vorgesehen, um eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung zu garantieren. Wie die Heid Immobilenbewertung erläutert, ist ein Bebauungsplan (B-Plan) essenziell, um festzulegen, wo und wie gebaut werden darf, um geordnete und nachhaltige Entwicklungen zu fördern. Die Vorgaben zur baulichen Nutzung, überbaubaren Grundstücksflächen und örtlichen Verkehrsflächen sind im B-Plan klar definiert.

Zusätzlich zu den Bauvorhaben steht auch die Umnutzung des alten Polizeigebäudes auf der Agenda, das jedoch derzeit in einer Warteschleife hängt. Ein Architekturbüro soll ein Konzept zur Umnutzung entwerfen, wobei hierfür bereits Kosten in Höhe von 9.998 Euro eingeplant sind.

Ein Blick in die Zukunft

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan wird voraussichtlich im Sommer gefasst, danach folgt die Ausschreibung der Bauarbeiten. Die geplanten Veränderungen und Entwicklungen sind auf dem Weg, die Wohnqualität in Lembruch erheblich zu steigern, indem sie sowohl die Interessen der Bürger als auch die Umweltaspekte berücksichtigen.

Das Baugesetzbuch regelt all diese Aspekte im Detail und bietet den rechtlichen Rahmen, den Gemeinden benötigen, um nachhaltige Planungen durchzuführen. So wird sichergestellt, dass sowohl die wirtschaftlichen Interessen als auch die der Öffentlichkeit und der Umwelt in Einklang gebracht werden. Weitere Informationen zur Funktionsweise von Bebauungsplänen und deren Bedeutung sind auch auf der Webseite von H+B Stadtplanung verfügbar.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.heid-immobilienbewertung.de
Referenz 3
hb-stadtplanung.de
Quellen gesamt
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