
Im aktuellen Verfahren um den sogenannten Sommermärchen-Skandal bleibt der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weiterhin im Fokus der rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Einstellung des Verfahrens gegen Theo Zwanziger abgelehnt, obwohl das Landgericht Frankfurt eine Geldauflage von lediglich 5.000 Euro vorgeschlagen hatte. Stattdessen fordert die Staatsanwaltschaft eine Zahlung von rund 25.000 Euro. Diese Informationen wurden von der Ostsee-Zeitung veröffentlicht.
Hinzu kommt, dass eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB nicht genehmigt wurde. Anwalt Hans-Jörg Metz, der Zwanziger vertritt, lehnt den Gegenvorschlag der Staatsanwaltschaft ab und bezeichnet die Verhandlungen über die Geldstrafe als unwürdig. Interessant ist die Feststellung, dass Zwanziger eine höhere Geldauflage als sein Vorgänger Wolfgang Niersbach zahlen soll, der in einem ähnlichen Fall 25.000 Euro gezahlt hatte.
Unterschiedliche Einschätzungen der Vorwürfe
Der Vorsitz der Richterin Eva-Marie Distler betont, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Zwanziger und Niersbach unterschiedlich zu bewerten sind. Während die Staatsanwaltschaft ursprünglich eine Steuerhinterziehung mit einer Schadenshöhe von 13,7 Millionen Euro in den Raum stellte, wurde diese Zahl nun auf etwa 2,7 Millionen Euro reduziert. Ursprünglich steht im Raum, dass der DFB 6,7 Millionen Euro als Betriebsausgabe unzulässig an die FIFA deklariert habe.
Zusätzlich wurde von dem Gericht ein neuer Vorschlag zur Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro für eine mögliche Verfahrenseinstellung unterbreitet. Die Verfahrensbeteiligten wurden aufgefordert, über diesen Vorschlag außerhalb des Gerichtssaals zu diskutieren. Dies lässt Raum für Verhandlungen, die das Verfahren möglicherweise in eine andere Richtung bewegen könnten.
Relevante finanzielle Aspekte im Fußball
Der Kontext dieser rechtlichen Auseinandersetzungen ist nicht nur für die beteiligten Personen, sondern auch für den DFB und den deutschen Fußball von großer Bedeutung. Die Gemeinnützigkeit von Sportorganisationen, wie sie im DFB-Steuerhandbuch behandelt wird, ist entscheidend, besonders in Bezug auf die zeitnahe Verwendung von Finanzmitteln. Gemeinnützige Körperschaften müssen sicherstellen, dass ihre Mittel zeitnah für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Eine unzulässige Rücklagenbildung kann sogar den Verlust der Gemeinnützigkeit nach sich ziehen.
Das Verfahren zeigt, wie eng rechtliche Fragestellungen und die Finanzstruktur im deutschen Fußball miteinander verbunden sind. Das Ergebnis könnte weitreichende Folgen für die Glaubwürdigkeit des Verbandes und die künftige Handhabung von Finanzfragen im Sport haben.