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Dachsanierung in Wildeshausen: Sparen oder verschulden?

Am 8. April 2025 stehen die geplanten Dämmungsmaßnahmen für das Ida-Nieberding-Haus in Wildeshausen zur Diskussion. Trotz hoher Kosten von 75.000 Euro wird eine Ausnahme vom Gebäudeenergiegesetz abgelehnt. Klimaschutz bleibt prioritär.

In Wildeshausen steht das Ida-Nieberding-Haus im Fokus eines bedeutenden Projektes zur energetischen Sanierung. Die geplante Dämmung des Daches, in Verbindung mit neuen Beleuchtungssystemen, soll Gesamtkosten von rund 75.000 Euro verursachen. Obwohl die jährlichen Einsparungen durch diese Maßnahmen auf etwa 2.000 Euro geschätzt werden, warnt Kämmerer Thomas Eilers, dass sich der wirtschaftliche Nutzen der Dachdämmung nicht rechnet. Kreiszeitung berichtet, dass die Investition nahezu alle liquiden Mittel der Stiftung aufbrauchen würde. Diese steuert bereits 185.000 Euro in Sanierungen und Sicherheitsmaßnahmen im vergangenen Jahr bei.

Trotz der angespannten finanziellen Lage hat die Politik eine Befreiung von den Verpflichtungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abgelehnt. Jens-Peter Hennken von der CDW äußert Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Härte und setzt sich für den Klimaschutz in den Vordergrund.

Rechtsrahmen und Diskussionen

Das GEG, das mittlerweile eine große Rolle im Diskurs um energetische Sanierungen spielt, erfordert bei Sanierungen über einem bestimmten Prozentsatz – beispielsweise 10 % der Fassadenfläche – die Umsetzung GEG-konformer Dämmung. Ansonsten drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Diese Regelung sorgt für Empörung in der Baubranche, wo Verbände wie BuVEG und GIH sich klar für eine Integration von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aussprechen. Deutschlandfunk führt aus, dass Kritiker der Expertenmeinung zufolge eine Verbrauchsreduktion zur Erreichung der Klimaziele als dringend notwendig erachten.

Am 12. April 2024 verabschiedeten die EU-Staaten die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. EU-Repräsentation betont, dass diese neue Richtlinie darauf abzielt, die Energieverbrauch und Emissionen in der EU signifikant zu senken. Mitgliedstaaten müssen bis 2030 den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden um 16 % und bis 2035 um 20-22 % verringern. Diese Vorgaben gelten für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, wobei historische oder Ferienhäuser teils ausgenommen werden können.

Energieeffizienz als gemeinsames Ziel

Der Fokus auf eine verbesserte Gebäudeenergieeffizienz ist nicht nur eine nationale, sondern auch eine europäische Herausforderung. Dabei sind über 40 % des Energieverbrauchs in der EU auf Gebäude zurückzuführen, die auch für etwa 35 % der energiebedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die Überarbeitung des GEG zielt darauf ab, gerade bei den ineffizienten Altbauten – von denen etwa 75 % in der EU älter als 50 Jahre sind – signifikante Fortschritte zu erzielen.

Mit der Gewährleistung von Förderrichtlinien und zentralen Anlaufstellen für Renovierungen stehen die politischen Entscheidungsträger vor der Aufgabe, nachhaltig denkende Strategien zu etablieren. Schließlich erfordert die Verpflichtung zur Erreichung von Klimaneutralität bis 2045 nicht nur eine einseitige Fokussierung auf Dämmmaßnahmen, wie SPD-Politikerin Dorothee Stapelfeldt betont, sondern die Kombination verschiedener Ansätze – darunter auch erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Wärmepumpen.

Referenz 1
www.kreiszeitung.de
Referenz 2
www.deutschlandfunk.de
Referenz 3
germany.representation.ec.europa.eu
Quellen gesamt
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