Gesundheit

Vogelgrippe in Franken: Stallpflicht entfällt – Tiere dürfen wieder raus!

Nach einem Fall der Vogelgrippe in Feuchtwangen werden die strengen Maßnahmen aufgehoben. Ab dem 13. April dürfen Geflügel und Eier wieder vermarktet werden. Doch die Gefahr bleibt!

Nach einem kürzlichen Fall von Vogelgrippe in Feuchtwangen, Bayern, kündigen die lokalen Behörden an, dass die vorübergehenden Vorschriften zur Eindämmung des Virus am kommenden Sonntag, dem 13. April, aufgehoben werden. Dies berichtet die Passauer Neue Presse.

Die Maßnahmen, die nach dem Auftreten der hochansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) verhängt wurden, umfassten unter anderem die Stallpflicht für Hühner und Wassergeflügel. Diese Einschränkungen wurden nun als nicht mehr notwendig erachtet, nachdem alle Umgebungsuntersuchungen gezeigt haben, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch handelte. Die Biosicherheitsmaßnahmen haben dazu beigetragen, neue Infektionen zu verhindern, nachdem das Virus weiterhin bei Wildgeflügel nachgewiesen wurde.

Lockerung der Vorschriften

Mit der Aufhebung der Stallpflicht dürfen die Tiere wieder ins Freie, und die Vermarktung sowie die Abgabe von Eiern sind ebenfalls wieder erlaubt. Auch Küken, Junghennen und Enten können wieder auf Märkten angeboten werden.

Infolge des Ausbruchs mussten rund 15.000 Mastputen und 15.000 Putenküken getötet und entsorgt werden. Um den betroffenen Betrieb wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Auch in diesen Zonen entfällt nun die Stallpflicht.

Dennoch warnen die Behörden davor, dass die Gefahr der Geflügelpest noch nicht vollständig gebannt ist. In den vergangenen Wochen wurden im gesamten Bundesgebiet weiterhin infiziertes Wildgeflügel entdeckt.

Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen

Um das Risiko eines Virusausbruchs zu minimieren, sind strenge Biosicherheitsmaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen, die in einem Merkblatt des Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit aufgeführt sind, umfassen unter anderem:

  • Restriktionen beim Zugang zu Geflügelbeständen.
  • Tragen geeigneter Schutzkleidung.
  • Wechsel des Schuhwerks vor dem Betreten der Ställe.
  • Hygienische Handreinigung vor Kontakt mit Tieren.
  • Verwendung von Desinfektionsmatten und -bädern.

Die Übertragung des Virus erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren kontaminierten Materialien. Daher ist es essentielle, die Kontaktmöglichkeiten zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln zu minimieren.

Umgang mit Mist und Hygienevorschriften

Die Reinigung und Desinfektion in betroffenen Betrieben dürfen ausschließlich von professionellen Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden im Rahmen der Seuchenbekämpfung vom Bund übernommen. Kot von Geflügel enthält hohe Viruskonzentrationen, weshalb besondere Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Mist erforderlich sind, wie im Ländlichen Kurs- und Organisation erklärt wird.

Es gibt zwei Variationen für den Umgang mit Mist, die eine Mindestlagerung von 42 Tagen im Stall erfordern, um die Viruslast zu verringern, sowie eine spezielle Vorgehensweise zur Endreinigung und endgültigen Desinfektion.

Die Behörden betonen, dass alle Tierhalter wachsam bleiben und bei Anzeichen von Infektionen umgehend handeln sollten, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Erste Anzeichen sind etwa der Verlust von mindestens drei Tieren oder mehr als zwei Prozent der Bestände innerhalb von 24 Stunden zu melden. Zudem sind bei Enten und Gänsen besondere Meldeschwellen definiert.

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 2
www.lko.at
Referenz 3
www.lgl.bayern.de
Quellen gesamt
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