
Am 25. März 2025 hat Julia Klöckner ihre Rolle als neue Bundestagspräsidentin übernommen. In ihrer Antrittsrede betonte sie, dass sie nicht nur auf die Uhr schauen, sondern auch aktiv zuhören will. Dies umfasst sowohl die Redner im Bundestag als auch die Atmosphäre im Saal. Klöckner erklärte, dass der Maßstab für ihr Handeln der Anstand sein werde, und sie gab deutlich zu erkennen, dass sie ein zivilisiertes Miteinander fördern möchte.
Besonders wichtig ist ihr ein Überdenken des „Stils des Diskurses“. Klöckner appellierte an die Abgeordneten, Kritik zu üben, aber auf persönliche Angriffe zu verzichten. Ihre Worte zielen darauf ab, die „Verengung der Diskursräume“ zu hinterfragen und die Notwendigkeit hervorzuheben, andere Meinungen zu respektieren und auszuhalten. In diesem Kontext dankte sie auch ihrer Vorgängerin Bärbel Bas von der SPD, die besonders während der schwierigen Debatten rund um den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine einen engagierten Einsatz gezeigt hatte.
Wahlrechtsreform und ihre Herausforderungen
Ein weiteres zentrales Thema in Klöckners Rede war die kritische Auseinandersetzung mit dem neuen Wahlrecht, das im Juni 2023 in Kraft trat. Dieses Wahlrecht, das den Grundcharakter der Verhältniswahl beibehält, hatte zum Ziel, den Deutschen Bundestag zu verkleinern und dessen Größe vorhersehbarer zu gestalten. Mit der gesetzlichen Regelgröße von 630 Abgeordneten, die zuvor bei 598 lag, sieht Klöckner einen signifikanten Eingriff in die Demokratischen Strukturen.
Die Reform hat auch zur Konsequenz, dass einige direkt gewählte Abgeordnete nicht in den Bundestag einziehen konnten. Dieses Problem stellt Klöckner als kritisch dar, denn ein gerechtes und verständliches Wahlsystem sei von fundamentaler Bedeutung für die Akzeptanz in der Bevölkerung. Weiterhin kündigte das Bundesverfassungsgericht am 30. Juli 2024 an, die Fünf-Prozent-Sperrklausel sei verfassungswidrig, und konkretisierte, dass der Gesetzgeber den Verfassungsverstoß beseitigen muss.
Struktur des neuen Wahlrechts
Das neue Wahlrecht lässt Wählern die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben: Eine Erststimme für einen Wahlkreisbewerber und eine Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die proportionale Zusammensetzung des Bundestages basiert dabei ausschließlich auf den Zweitstimmen. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft, und die Sitze einer Partei werden bundesweit nach dem Zweitstimmenanteil bestimmt. Zudem bleibt die Anzahl der Wahlkreise bei 299.
Wahlrechtsänderungen | Details |
---|---|
Gesetzliche Regelgröße | 630 Abgeordnete |
Wahlkreise | 299 Wahlkreise |
Erst- und Zweitstimmen | 1. Erststimme für Wahlkreisbewerber, 2. Zweitstimme für Landesliste |
Überhang- und Ausgleichsmandate | Entfallen |
Fünf-Prozent-Hürde | Nur für Parteien mit mindestens 5% der gültigen Zweitstimmen gültig |
Klöckner fordert nun eine Reform des Wahlrechts, um sicherzustellen, dass alle Stimmen gehört werden und lieferte damit einen klare Botschaft an ihre Kollegen: Die Strukturen müssen so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht werden. Ihre Antrittsrede setzte somit einen klaren Akzent auf den Wunsch nach einem respektvolleren und gerechteren politischen Diskurs.