Frankreich

Sarkozy unter Hausarrest: Ein Jahr mit Fußfessel und Prozessängsten!

Ehemaliger französischer Präsident Nicolas Sarkozy beginnt am 7. Februar 2025 eine einjährige Haftstrafe zu Hause mit Fußfessel. Er wurde wegen Bestechung und Machtmissbrauch verurteilt.

Ex-Präsident Nicolas Sarkozy von Frankreich hat am 7. Februar 2025 mit einer einjährigen Haftstrafe zu Hause begonnen, die er mit einer elektronischen Fußfessel absitzen muss. Diese Entscheidung folgt einer Verurteilung wegen Bestechung und Machtmissbrauch, für die er insgesamt drei Jahre Haft erhielt, von denen zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das Pariser Berufungsgericht hatte diesen Schuldspruch bereits im Mai 2023 bestätigt, und das Kassationsgericht hat die Beschwerde Sarkozys zurückgewiesen.

Die Auflagen seiner Haftstrafe sind klar geregelt: Sarkozy darf nur zwischen 8:00 und 20:00 Uhr das Haus verlassen, an bestimmten Wochentagen sogar bis 21:30 Uhr. Diese Zeiten fallen zusammen mit den Verhandlungen in einem weiteren Prozess, in dem er aufgrund der Libyen-Affäre angeklagt ist. Dabei dreht sich alles um mögliche illegale Geldflüsse für seinen Wahlkampf im Jahr 2007.

Die Hintergründe der Verurteilung

Sarkozy wurde vorgeworfen, über seinen Anwalt Thierry Herzog versucht zu haben, Ermittlungsgeheimnisse zu erhalten. Im Gegenzug sollte Herzog Unterstützung für eine Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten werden. Diese Handlungen stellen nach Ansicht der Anklage eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz dar. Neben Sarkozy wurden Herzog und Richter Gilbert Azibert, die an dem Verfahren beteiligt waren, ebenfalls zu drei Jahren Haft verurteilt, wobei auch deren Strafen teilweise auf Bewährung ausgesetzt wurden.

Dem ehemaligen Staatspräsidenten ist es zudem untersagt, öffentlich Wahlkampf zu führen, da ihm das passive Wahlrecht entzogen wurde. Trotz dieser drastischen Maßnahmen bestreitet Sarkozy die Vorwürfe vehement. Seine Anwälte, darunter Patrice Spinosi, haben bereits angekündigt, die Entscheidung gegebenenfalls vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu bringen. Spinosi bezeichnete den Tag als „schwarz“ für die Justiz und kritisierte die illegalen Abhörmaßnahmen, die zu Sarkozys Verurteilung führten.

Zukünftige Gerichtsverhandlungen

Zusätzlich zu den aktuellen Verfahren steht Sarkozy vom 6. Januar bis 10. April 2024 erneut vor Gericht. Er wird angeklagt, illegale Wahlfinanzierung durch den ehemaligen libyschen Diktator Muammar al-Gaddafi erteilt bekommen zu haben. In einem anderen Verfahren erhielt er bereits im Februar 2024 eine weiteres Urteil: Er wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt, davon 6 Monate auf Bewährung, gegen das er ebenfalls Kassationsbeschwerde einlegte.

Die Situation ist beispiellos in der jüngeren Geschichte Frankreichs und stellt ein starkes Signal in Bezug auf Korruption und die Verantwortlichkeit ehemaliger Staatsoberhäupter dar. Zudem zeigt die bevorstehende gerichtliche Auseinandersetzung das anhaltende juristische Risiko, das Sarkozy weiterhin begleitet.

Während Sarkozy seine Strafe in Hausarrest abbüßt, bleibt die öffentliche Aufmerksamkeit auf die schockierenden Enthüllungen rund um seine politische Karriere und die damit verbundenen Korruptionsvorwürfe gerichtet. Die Zukunft des ehemaligen Präsidenten, sowohl rechtlich als auch politisch, ist damit so unsicher wie nie zuvor.

Für weitere Informationen zu den laufenden Verfahren und den Details von Sarkozys Haftstrafe besuchen Sie die Artikel von FAZ, Spiegel und taz.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.spiegel.de
Referenz 3
taz.de
Quellen gesamt
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