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Zweckentfremdung in Berlin: Anstieg der Verstöße trotz Gesetze!

In Berlin ist die Zahl der Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot gestiegen. Trotz mehr als 27.000 zurückgeführten Wohnungen kämpfen Behörden gegen illegale Vermietungen. Details zu den Herausforderungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot in Berlin leicht gestiegen. Bis Dezember 2024 konnten insgesamt 27.813 Wohnungen dem Wohnungsmarkt zurückgeführt werden, während die Zahl im Dezember 2023 bei 26.550 lag. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung der Stadtentwicklungsverwaltung hervor, die auf Anfrage des CDU-Abgeordneten Martin Pätzold veröffentlicht wurde. Diese Entwicklung zeigt, dass die Kontrollbehörden Schwierigkeiten haben, illegale Vermietungen als Ferienwohnungen oder für gewerbliche Zwecke durchzusetzen. Trotz der gesetzlichen Regelungen bleibt die Dunkelziffer der Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot im hohen fünfstelligen Bereich geschätzt.

Das Zweckentfremdungsverbot soll dem Schutz von Wohnraum dienen. Teil der zurückgeführten Wohnungen standen länger als drei Monate leer, und über 25.000 Amtsverfahren wegen Leerstands wurden von den Bezirken eingeleitet. Die Zahl der Fälle, in denen Bezirke Verstöße ahnden, schwankt erheblich. Insbesondere in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte gibt es hohe Zahlen bei der Durchsetzung des Gesetzes. Das häufigste Vergehen bleibt die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung, was nur in Ausnahmefällen gestattet ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Sanktionsmöglichkeiten

Das Wohnraum-Zweckentfremdungsgesetz, das in verschiedenen deutschen Großstädten gilt, regelt den Schutz von erschwinglichem Wohnraum. Es verbietet die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung, gewerbliche Zimmervermietung oder für andere berufliche Zwecke. Zudem ist es untersagt, Wohnungen so baulich zu verändern, dass sie nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind. Nach den Bestimmungen dürfen Wohnungen nicht länger als sechs Monate leer stehen.

Wer ohne Genehmigung Ferienwohnungen vermietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. In einigen Bundesländern wie Hamburg, Berlin und Bayern drohen sogar Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Zudem erheben Berlin und Bremen Ausgleichszahlungen, die in Berlin mit 5 Euro pro zweckentfremdetem Quadratmeter festgelegt sind. In Bremen werden diese basierend auf dem Schaden am Wohnungsmarkt berechnet. Vermieter von Ferienwohnungen in touristisch geprägten Gebieten müssen zudem Genehmigungen beim zuständigen Amt einholen, um legal tätig sein zu können.

Ausnahmefälle und Handlungsmöglichkeiten

Es existieren Ausnahmen zum Zweckentfremdungsverbot, etwa wenn Wohnraum vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits als Ferienwohnung genutzt wurde oder wenn leerstehende Wohnungen trotz aller Bemühungen nicht vermietet werden konnten. Auch der Zustand der Wohnung, die Instandsetzung oder Modernisierung, kann eine Ausnahme rechtfertigen. Nutzer eigener Eigentumswohnungen können jedoch durch das Verbot eingeschränkt werden. Die unterschiedlichen Regelungen zur Zweckentfremdung variieren abhängig von der Stadt, was bedeutet, dass Vermieter sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen informieren sollten.

Die Gesetzgeber müssen die Situation kontinuierlich überprüfen und bestehende Verordnungen bei Bedarf anpassen. Das Ziel bleibt der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wohnraum in städtischen Gebieten, um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken. Informationen zu bestehenden Vorschriften können leicht über Internetrecherchen oder bei zuständigen Behörden eingeholt werden, was die Transparenz für Vermieter erhöhen und rechtliche Probleme vermeiden könnte.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Herausforderung der Zweckentfremdung in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands einen kontinuierlichen Diskurs über die Balance zwischen touristischen Angeboten und der Schaffung von Wohnraum erfordert. Vielleicht bleibt die Hoffnung, dass intensivere Kontrollen und klarere Richtlinien zu einer wirksameren Handhabung führen können.

Weitere Informationen über die aktuelle Situation der Zweckentfremdung in Deutschland finden Sie bei Tagesspiegel, Erfolgreicher Vermieten und Mein Monteurzimmer.

Referenz 1
www.tagesspiegel.de
Referenz 2
www.erfolgreicher-vermieten.de
Referenz 3
mein-monteurzimmer.de
Quellen gesamt
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