
Die Debatte um eine mögliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland hat an Intensität gewonnen. Wie inFranken berichtet, wird diese Thematik vor allem seit der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 diskutiert, bei der rund 9.000 Häuser beschädigt oder zerstört wurden. Im Sommer 2024 lauteten die Überlegungen, ob eine Versicherungspflicht gegen Flutschäden eingeführt werden sollte. Diese Diskussion fand ihren Weg in die Koalitionsverhandlungen, insbesondere in der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration, Integration“.
Der Plan sieht vor, dass neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen künftig nur mit einer Elementarschadenabsicherung erhältlich sind. Bereits bestehende Verträge sollen ebenfalls um entsprechende Policen erweitert werden. Derzeit sind in Deutschland Elementarschadenversicherungen freiwillig, und die Länderkammer Bayern zeigt auf, dass 99 % der Immobilien eine Wohngebäudeversicherung besitzen, jedoch weniger als 50 % gegen Elementarschäden versichert sind. In dieser Hinsicht verweisen Statistiken des GDV darauf, dass etwa 54 % der Hausbesitzer für diese Art von Schäden abgesichert sind.
Expertenmeinungen und Kostenfragen
Die Situation ist jedoch umstritten. Anja Käfer-Rohrbach vom GDV äußert sich skeptisch gegenüber einer Pflichtversicherung und betont die Notwendigkeit von Präventionsmaßnahmen. Elementarschadenversicherungen bieten Schutz gegen Naturgefahren wie Überschwemmungen und Erdbeben, allerdings sind nicht alle Schäden gedeckt. Ausgeschlossen sind beispielsweise Schäden, die durch Vorsatz oder Grundwasser verursacht werden. Die Kosten für eine solche Versicherung könnten für Hausbesitzer und Mieter steigen. Laut Finanztip belaufen sich die jährlichen Kosten für ein Einfamilienhaus (150 m²) auf zwischen 350 und 1300 Euro, abhängig von Standort und Risikolage.
Tobias Just von der Universität Regensburg gibt zu bedenken, dass eine Pflichtversicherung eine gerechtere Risikoverteilung ermöglichen könnte. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass in einem Sondierungspapier über eine „Opt-out-Lösung“ für bestehende Hausbesitzer nachgedacht wird, um die finanzielle Belastung nicht zu drastisch zu erhöhen. Der GDV deckt zudem auf, dass es über 320.000 hochwassergefährdete Adressen in Deutschland gibt, wobei Regionen wie Sachsen (3,5 %), Thüringen (2,7 %) und Rheinland-Pfalz (2 %) besonders betroffen sind.
Alternativen zur Pflichtversicherung
In diesem Diskurs hat Bundesjustizminister Marco Buschmann eine alternative Strategie vorgeschlagen: eine einmalige Angebotspflicht. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, hält diese Idee für vorteilhaft, da sie die klassische Versicherungslogik beibehalten würde. Kunden könnten entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten. Diese einmalige Angebotspflicht würde drei Elemente beinhalten: mehr Prävention und Anpassung an Klimafolgen, freiwilligen Versicherungsschutz sowie eine Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat im Falle extremer Naturkatastrophen.
Asmussen kritisiert, dass in Bezug auf Prävention und Klimafolgenanpassung nicht genug getan werde und räumt ein, dass der Aspekt der Risikoteilung oft vernachlässigt werde. Die genauen Details einer solchen einmaligen Angebotspflicht sind entscheidend für ihre Praktikabilität und müssen noch ausgearbeitet werden. Der Verband „Die Versicherer“ hat zudem einen Hochwassercheck entwickelt, der Hausbesitzern hilft, die möglichen Versicherungskosten besser zu ermitteln.
Die Diskussion um eine mögliche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bleibt somit aktuell und komplex, wobei sowohl Experten als auch Politik auf verschiedene Wege zur Schadensbegrenzung und Risikominimierung hinweisen.