
Im April 2019 erlebte die Familie Ritter eine dramatische Zwangsräumung, die in der Öffentlichkeit stark wahrgenommen wurde. Die Ereignisse rund um diese Räumung, die durch eine Polizei-Hundertschaft aus Magdeburg durchgesetzt wurde, werfen ein Schlaglicht auf die Schwierigkeiten im Umgang mit Obdachlosigkeit und den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
Karin Ritter, die damals 66 Jahre alt war, fand sich unfreiwillig tagsüber auf der Straße wieder. Ihr und ihrer Familie wurde gestattet, nur nachts in die Obdachlosenunterkunft in Köthen (Sachsen-Anhalt) zurückzukehren. Laut eigenem Bekunden war sie über die bevorstehende Zwangsräumung äußerst unglücklich. Trotz der Tatsache, dass sie für den Monat Miete bezahlt hatten, wurde sie mit ihrer Familie aus ihrer Wohnung geworfen.
Das Verfahren der Zwangsräumung
Am Räumungstag, der um 8 Uhr morgens begann, wurden alle Bewohner des Mehrfamilienhauses aufgefordert, die Wohnungen zu verlassen. Alle zurückgelassenen Gegenstände wurden entsorgt. Die Familie hatte lediglich zwei Wochen Zeit, um die Wohnungen besenrein zu übergeben. Konstruktive Gespräche mit dem Vermieter blieben erfolglos, was schließlich zu Karin Ritters verzweifeltem Protest führte, bei dem sie sogar ihre Küche aus dem Fenster warf.
Der Umzug in eine alternative Unterkunft gestaltete sich schwierig. Sie wünschen sich, einige Möbel in einer gesicherten Garage unterzubringen, doch diese wurde ihnen aufgrund angeblicher ausstehender Zahlungen gekündigt. Als Karin nach der gewaltsamen Räumung in die Augustenstraße zurückkehrte, musste sie entsetzt feststellen, dass zahlreiche persönliche Gegenstände, darunter Gardinen und ein Warmwasserboiler, fehlten. Der unangenehme Geruch nach Farbe verstärkte den Eindruck der Verwüstung.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Obdachlosenunterbringung
Die Zwangsräumung kann in vielen Fällen zur Obdachlosigkeit führen, was die rechtlichen Rahmenbedingungen besonders relevant macht. Nach den Bestimmungen sind Wohnungsbeschlagnahmen als letztes Mittel zulässig, um akute Obdachlosigkeit zu verhindern. Diese Regelung greift nur, wenn die Beschaffung eines Obdachs auf Kosten der Allgemeinheit objektiv unmöglich ist. Finanzielle Erwägungen spielen dabei keine Rolle.
Die Behörden sind verpflichtet, vor einer Beschlagnahme alternative Unterbringungsmöglichkeiten, wie etwa Hotels oder Pensionen, zu prüfen und die Interessen der Betroffenen gegeneinander abzuwägen. Laut den Vorgaben besteht ein polizeilicher Notstand, wenn die Zuständigen die Obdachlosigkeit nur durch Wiedereinweisung in die frühere Wohnung vermeiden können. Dies ist allerdings nur bei schwersten Notlagen und für einen begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten möglich. Die zuständigen Behörden müssen auch die Entscheidungen der Zivilgerichte sowie die grundrechtlichen Belange der ehemaligen Mieter und der Vermieter beachten.
Der Rechtsrahmen zur Obdachlosenunterbringung ist komplex und fordert eine sorgfältige Abwägung der verschiedenen Interessen. Die Begleiterscheinungen einer Zwangsräumung, wie sie bei der Familie Ritter beobachtet wurden, sind das direkte Resultat dieser rechtlichen und sozialen Dynamiken, die auch in der Berichterstattung durch Haufe und Haufe deutlich werden.