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Zoll-Razzia in Neumünster: Traurige Wahrheit über Arbeitsausbeutung aufgedeckt!

Am 20. März 2025 führte das Hauptzollamt Kiel in Neumünster eine Razzia durch. Ein 52-jähriger Rumäne wurde wegen Arbeitsausbeutung und Menschenhandel festgenommen. Ermittlungen dauern an.

Am Mittwoch führte das Hauptzollamt Kiel eine umfassende Razzia in Neumünster durch. Im Fokus standen Wohn- und Geschäftsräume sowie eine Baustelle, an der unerlaubte Arbeitsbedingungen herrschten. Dabei wurde eine Person aus menschenunwürdigen Verhältnissen befreit.

Der Hauptbeschuldigte, ein 52-jähriger rumänischer Staatsangehöriger, wurde festgenommen. Ihm wird vorgeworfen, Menschen unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und in einer Fabrikhalle eingesperrt zu haben. Die Betroffenen waren bis zu drei Monate gezwungen, täglich bis zu 13 Stunden zu arbeiten, ohne Lohn zu erhalten oder dass Steuern und Sozialabgaben gezahlt wurden.

Unzumutbare Bedingungen und Gewalt

Die Unterkünfte der Betroffenen waren in einem stark mangelhaften Zustand, teils sogar stark verschimmelt. Dies führte zu einer extremen Isolation, da die Betroffenen zudem kein Deutsch sprachen. Körperliche Gewalt wurde vom Beschuldigten genutzt, um Kontrolle über die Arbeiter auszuüben. Der Fall kam ans Licht, als einem der Betroffenen die Flucht gelang. Dieser suchte Hilfe und machte die Behörden auf die unhaltbaren Verhältnisse aufmerksam.

Insgesamt waren 76 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Einsatz, unterstützt von der Landespolizei und dem Technischen Hilfswerk (THW). Gegenwärtig dauern die Ermittlungen zu weiteren Tatbeteiligten und den Hintergründen der Arbeitsausbeutung an. Die Baustelle wurde nach der Zollkontrolle aufgrund festgestellter Mängel durch die Arbeitsschutzbehörde stillgelegt.

Politische Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (2021-2025) verpflichtet, den Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zu intensivieren. Hierzu werden ein nationaler Aktionsplan entwickelt und eine unabhängige Monitoringstelle zur Umsetzung der Europakonvention errichtet, um Betroffene besser zu unterstützen und deren Rechte zu stärken. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe koordiniert diese Maßnahmen und besteht aus Vertretern verschiedener Ministerien, Gewerkschaften und Fachberatungsstellen.

Im Jahr 2017 wurde ein strategisches Konzept mit sechs Zielen erarbeitet, welches unter anderem die Prävention und Sensibilisierung von Behörden sowie die Verbesserung der Beratungsstrukturen umreißt. Eine Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel wurde eingerichtet, die bis 2025 Fördermittel gesichert hat und umfangreiche Informationen bereitstellt.

Umfang und Ausmaß der Arbeitsausbeutung

Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung nutzt häufig die Notlagen oder Hilflosigkeit der Arbeitnehmer aus. Betroffene erleben oft schlechte Arbeitsbedingungen, erhalten keine angemessene Entlohnung und sind Gewalt oder Drohungen ausgesetzt. In Deutschland sind vor allem Migrant*innen betroffen, die aufgrund restriktiver Zugangsvoraussetzungen zum Arbeitsmarkt in prekären Verhältnissen arbeiten. Besonders gefährdet sind Beschäftigte in Branchen wie der Landwirtschaft, Pflege, Gastronomie und Bauwirtschaft.

Die gesetzlichen Regelungen im deutschen Strafgesetzbuch zur Bekämpfung von Menschenhandel umfassen die Rekrutierung, das Veranlassen von ausbeuterischer Tätigkeit und die Ausbeutung der Arbeitskraft. Diese Vorschriften stehen im Einklang mit internationalen Abkommen, wie der 2012 ratifizierten Europarats-Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Die Vorfälle in Neumünster zeigen auf eindringliche Weise die Herausforderungen, denen sich die Behörden gegenübersehen, aber auch die Notwendigkeit, weiterhin gegen solche ausbeuterischen Praktiken vorzugehen. Die Aufdeckung dieser Fälle und die Bekämpfung von Arbeitsausbeutung bleiben essenzielle Aufgaben für Politik und Gesellschaft.

Für weitere Informationen zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sowie Unterstützungsmöglichkeiten, siehe BMAS und KOK.

Referenz 1
www.ln-online.de
Referenz 2
www.bmas.de
Referenz 3
www.kok-gegen-menschenhandel.de
Quellen gesamt
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