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X verklagt Bundesregierung: Kampf um Nutzerdaten und Meinungsfreiheit!

Die Social-Media-Plattform X verklagt die Bundesregierung wegen rechtswidriger Anfragen zu Nutzerdaten. Dieses rechtliche Vorgehen könnte die Meinungsfreiheit und Privatsphäre der Nutzer entscheidend beeinflussen.

Die Social-Media-Plattform X hat rechtliche Schritte gegen die deutsche Bundesregierung eingeleitet. Diese Entscheidung folgt der Tatsache, dass Deutschland die meisten rechtlichen Anfragen zu Nutzerdaten innerhalb der Europäischen Union stellt. Laut Freilich Magazin beziehen sich rund 87 Prozent dieser Anfragen auf vermeintliche Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen.

X hält diese Anfragen für rechtswidrig und hat daher Klage vor deutschen Bundes- und Landesgerichten eingereicht. Ziel der Klage ist es, die Rechtmäßigkeit der Eingriffe der deutschen Regierung in die Privatsphäre und Meinungsfreiheit seiner Nutzer zu überprüfen. Der zeitgleiche Rechtsstreit fällt in einen Kontext, in dem die Europäische Kommission eine erweiterte Untersuchung gegen X durchführt. EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen fordert mehr Transparenz bezüglich der Algorithmen, die zur Inhaltsempfehlung eingesetzt werden.

Untersuchung im Rahmen des Digital Services Act

Die Untersuchung der EU-Kommission steht im Zusammenhang mit dem europäischen Digital Services Act (DSA). Laut Germany Representation ist dieser Gesetzesrahmen auf alle Plattformen ausgerichtet, die Dienste im europäischen Binnenmarkt anbieten, unabhängig von ihrem Sitz. Besonders große Online-Plattformen (VLOPs) und Suchmaschinen (VLOSEs) unterliegen speziellen Vorschriften.

VLOPs und VLOSEs sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich Risiken zu identifizieren, die aus ihren Diensten resultieren. Dazu zählen die Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation sowie Risiken für den Schutz von Minderjährigen. Plattformen müssen darlegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um diese Risiken zu mindern. Die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern wird als effiziente Methode angesehen, um systemische Risiken zu reduzieren und gleichzeitig die Meinungsfreiheit zu respektieren.

Vorgaben und Kriterien des DSA

Im Kontext der DSA-Vorgaben müssen sehr große Online-Plattformen eine Risikobewertung durchführen, bevor sie Funktionen mit kritischem Einfluss auf systemische Risiken einführen können. Diese Berichte sind der Europäischen Kommission vorzulegen und die Ergebnisse sind öffentlich einsehbar, so dass die Öffentlichkeit einen Einblick in die Maßnahmen erhalten kann, die Unternehmen wie X und Meta einleiten müssen. Wie in einem Fragen-Antworten-Katalog der Europäischen Kommission erläutert wird, deckt der DSA zentrale Themen ab, darunter die Rolle von Faktenprüfern und den Schutz von Wahlen in der EU, um negative Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs zu vermeiden. Weitere Informationen sind in dem Katalog zu finden, der auch Germany Representation zur Verfügung stellt.

Referenz 1
www.freilich-magazin.com
Referenz 2
germany.representation.ec.europa.eu
Referenz 3
germany.representation.ec.europa.eu
Quellen gesamt
Web: 14Social: 86Foren: 27