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Wichtige Steuerinfos für Rentner: Muss ich 2025 erklären?

Ruheständler müssen 2025 Steuererklärungen abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Informieren Sie sich über die steuerlichen Regelungen und Fristen für Rentner.

Ruheständler in Deutschland sehen sich mit der Frage konfrontiert, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Laut den Informationen von bnn.de erhalten Rentner ihre Altersrente zunächst ohne Steuerabzüge. Dennoch müssen viele Rentner am Ende des Jahres ihre Einkünfte versteuern.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat darauf hingewiesen, dass Rentner verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und bei 24.192 Euro für Verheiratete. Die DRV bietet kostenlose Bescheinigungen an, welche die steuerrechtlich relevanten Beträge enthalten. Diese können online angefordert werden und werden zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugestellt.

Steuerpflichtige Rentenanteile

Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Altersrente hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Renten, die vor 2005 begonnen wurden, unterliegen einer Besteuerung von 50% der Bruttorente. Ab 2005 gilt die Regelung der nachgelagerten Besteuerung, die vorschreibt, dass Altersvorsorgeaufwendungen steuerfrei sind, während Renteneinkünfte später besteuert werden. Diese Übergangszeit erstreckt sich über 35 Jahre, und bis 2040 soll der steuerpflichtige Anteil der Rente schrittweise von aktuell 84% auf 100% steigen. Rentensteigerungen und -erhöhungen wirken sich ebenfalls auf die Steuerpflicht aus, sobald die Freibeträge ausgeschöpft sind. Im Jahr 2024 wird eine Rentenerhöhung von 4,57% erwartet, was viele Rentner vor weitere steuerliche Herausforderungen stellt.

Laut deutsche-rentenversicherung.de wird der steuerpflichtige Anteil der Bruttorente anhand eines Anpassungsbetrags berechnet, der sich auf Rentenerhöhungen bezieht. Die gesetzlichen Regelungen unterscheiden zwischen Altersrenten, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Seit 2005 sind alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerpflichtig, und die Rentenbesteuerung bleibt ein umstrittenes Thema in der Öffentlichkeit.

Aktuelle Entwicklungen und Ausnahmen

Zukünftig werden voraussichtlich 244.000 Rentner aus der Steuerpflicht entfallen, während 114.000 neu steuerpflichtig werden. Gleichzeitig können Rentner bis zu 538 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von proaktivo.de, der auch auf die Spannungen hinsichtlich einer möglichen Doppelbesteuerung hinweist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Öffnungsklausel, die Ausnahmen von der nachgelagerten Besteuerung bei hohen Rentenversicherungsbeiträgen zulässt. Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen, müssen Rentner entsprechende Angaben in ihrer Einkommensteuererklärung machen und Nachweise über hohe Beiträge vor 2005 einreichen.

Für Rentner, die unsicher sind, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder nicht, wird empfohlen, sich an Finanzbehörden oder Steuerberater zu wenden. Dies kann helfen, häufige Fehler zu vermeiden und stets auf dem neuesten Stand der steuerlichen Regelungen zu bleiben.

Referenz 1
bnn.de
Referenz 2
www.deutsche-rentenversicherung.de
Referenz 3
www.proaktivo.de
Quellen gesamt
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