
Die Verbandsgemeinde Weilerbach sieht sich in der Lage, ihre Kapazitäten im Bereich der Windenergie erheblich auszubauen. Aktuell befinden sich bereits zwei Windkraftanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde. Doch dies stellt nur den Anfang dar. Die Gemeinden planen, neue Konzentrationsflächen für die Windnutzung auszuweisen. Ziel ist es, die benötigten Flächen für die Windkraft-Erzeugung bis 2032 auf 6 Prozent zu erhöhen, im Vergleich zu den bisherigen 2,2 Prozent. Dies könnte eine bedeutende Steigerung darstellen, um den steigenden Anforderungen der Energieerzeugung gerecht zu werden. Laut rheinpfalz.de wird erwartet, dass die Verbandsgemeinde keine Schwierigkeiten haben wird, diese Flächen erfolgreich auszuweisen.
Im Verlauf der Planung spielt die Konzentrationsplanung auf Regionalplanungsebene eine entscheidende Rolle. Diese zielt darauf ab, gesicherte Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu schaffen. Hierbei wird die Bedeutung von Regionalplänen deutlich, deren Ausschlusswirkung regelmäßig gerichtlich geprüft wird. Solche Pläne werden unter Berücksichtigung der bestehenden Gesetze und aktuellen Ziele regelmäßig angepasst. Sie dienen nicht nur der Windnutzung, sondern berücksichtigen auch andere Entwicklungen wie Naturschutz oder Siedlungsplanung, wie auf fachagentur-windenergie.de erläutert wird.
Wichtige Schritte in der Regionalplanung
Jedes Bundesland in Deutschland führt ein Landesentwicklungsprogramm, das als Basis für die Erstellung von Regionalplänen dient. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden diese Pläne für die sechs Regionen entwickelt, darunter das Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr. Diese Pläne bilden die Grundlage für die Bauleitplanung der Gemeinden und enthalten konkrete Entwicklungsziele für Siedlungsentwicklung, Rohstoffsicherung und Flächen für erneuerbare Energien, so berichtet windenergieausbau.nrw.de.
Der Prozess zur Anpassung der Regionalpläne gliedert sich in mehrere Phasen. In der ersten Phase erfolgt die Entwurfserstellung, bei der Regionalplanungsbehörden Fachbehörden und Öffentlichkeit über das Planungsverfahren informieren. In der zweiten Phase wird der Entwurf öffentlich bekannt gemacht, und die Bürger haben die Möglichkeit, sich einzubringen. Dies fördert Transparenz und Bürgerbeteiligung. Bei wesentlichen Änderungen des Plans wird die Bürgerbeteiligung erneut aufgerufen. Sollte der Plan keine wesentlichen Änderungen erfahren, kann der Regionalrat nach einer Rechtsprüfung den Feststellungsbeschluss fassen.
Es steht fest, dass die Verbandsgemeinde Weilerbach durch die geplanten Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit regionalen Behörden auf dem besten Wege ist, die nötigen Flächen für Windenergieanlagen bereit zu stellen. Bis Ende 2025 sollen alle benötigten Flächen zur Verfügung stehen, was einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der Energiewende darstellt.