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Wehrpflicht-Debatte: Rückkehr zur Dienstpflicht sorgt für Unruhe!

Inmitten wachsender Kriegsangst in Europa diskutieren Parteien über die mögliche Rückkehr der Wehrpflicht in Deutschland. Zahlreiche Bürger verweigern den Dienst aus Gewissensgründen.

In den letzten Monaten hat die Kriegsangst in Europa spürbar zugenommen. In Deutschland wird über eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht diskutiert. Die Regierungsparteien Union, SPD, AfD und Grüne zeigen, trotz unterschiedlicher Nuancen, Unterstützung für den Wehrdienst. Dies steht im Kontext eines dringenden Bedarfs an mehr Personal für die Bundeswehr, um Deutschland eigenständiger zu schützen. Dennoch gibt es auch Widerstand. Die Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und Die Linke sprechen sich gegen eine Wiederherstellung des Wehrdienstes aus.

Besonders auffällig ist die zunehmende Zahl der Kriegsdienstverweigerer. Diese hat sich von 1.123 im Jahr 2022 auf 2.053 von 2024 (bis zum 31. August) erhöht. Trotz der 2011 nur formal ausgesetzten Wehrpflicht sind die juristischen Rahmenbedingungen weiterhin relevant. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt, dass der Kriegsdienst aus Gewissensgründen verweigert werden kann. Dies führt zu einer Spannungsentwicklung, da die Bundesregierung erwägt, den Wehrdienst unter bestimmten Bedingungen wieder einzuführen.

Juristischer Rahmen der Kriegsdienstverweigerung

<p Eine aktuelle Entwicklung betrifft einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16. Januar 2025. In diesem wird festgestellt, dass das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (Art. 4 Abs. 3 GG) im Kriegsfall ausgesetzt werden kann. Der BGH sieht hierfür keine Notwendigkeit für eine Verfassungsänderung, sondern vertritt die Ansicht, dass eine einfache gesetzgeberische Regelung zur Aussetzung ausreichend sei. Im Kontext eines Kriegs könnten somit wehrpflichtige Männer gegen ihren Willen zum Dienst herangezogen werden, was den Gewissensschutz in Frage stellt.

Der BGH hatte im Fall eines ukrainischen Staatsbürgers entschieden, welcher aufgrund seiner Gewissensgründe den Kriegsdienst verweigert hatte. Dabei geht die Ukraine einen ähnlichen Weg und hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wegen ihres Verteidigungskriegs gegen Russland ausgesetzt. Der BGH erlaubt zudem die Auslieferung von Kriegsdienstverweigerern, sofern die Lieferung mit den Grundsätzen des Völkerrechts und des Grundgesetzes in Einklang steht.

Öffentliche Meinung und gesellschaftliche Debatte

In der öffentlichen Diskussion zeigen Umfragen, dass lediglich 17% der Deutschen bereit wären, im Verteidigungsfall zur Waffe zu greifen, während 60% dies ablehnen. Proteste gegen die Aufrüstung und die Einführung einer Wehrpflicht haben in den letzten Wochen an Intensität gewonnen. Mehr als 2.000 Demonstranten versammelten sich in Berlin, um ihren Unmut über die momentane Aufrüstungspolitik zum Ausdruck zu bringen. Besonders die Linke-Politikerin Gesine Lötzsch hat die Aufrüstungspolitik der Grünen als gefährliche Propaganda kritisiert.

Auch wirtschaftliche Folgen werden in der Debatte über die Rückkehr zur Wehrpflicht und deren mögliche Auswirkungen auf Zivildienstleistende angesprochen. Die Diskussion wird unter anderem durch die Überlegung ergänzt, wie eine Einbeziehung von Frauen in die Wehrpflicht rechtlich und gesellschaftlich möglich wäre; hierfür wären Änderungen des Grundgesetzes erforderlich.

Die Good Governance Gewerkschaft (GGG) bietet Unterstützung für Verweigerer an, was in der sich wandelnden rechtlichen und gesellschaftlichen Landschaft von Bedeutung ist. Der rechtliche Status der Kriegsdienstverweigerung könnte somit in den kommenden Monaten weiter zu einem zentralen Thema werden, das nicht nur juristische sondern auch tiefgreifende gesellschaftliche Fragen aufwirft.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
verfassungsblog.de
Referenz 3
grundrechte-faq.de
Quellen gesamt
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