
Die Waldbrandgefahr in Brandenburg hat in den letzten Tagen alarmierende Ausmaße erreicht. Aktuell gelten in den meisten Landkreisen die hohe Gefahrenstufe vier. Lediglich die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz verzeichnen die mittlere Gefahrenstufe drei. Vor einer Woche war die Situation hingegen noch entspannter: Im Nordwesten war die Gefahrenstufe auf drei gesenkt, im Südosten betrug sie nur eins, wie rbb24 berichtet.
Diese dramatische Verschärfung der Lage ist insbesondere auf die fehlenden Niederschläge im Brandenburger Norden zurückzuführen. Normalerweise wären hier im März etwa 30 bis 40 Liter Regen zu erwarten, doch der Hochdruckeinfluss hat stattdessen für eine besorgniserregende Trockenheit gesorgt. Die damit verbundene Gefahrenlage stellt nicht nur ein großes Problem für die Umwelt dar, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf die Landwirtschaft.
Waldbrandprävention und -gesetze
Im Jahr 2024 wurden in Brandenburg 195 Waldbrände registriert, die eine Fläche von 229 Hektar betrafen. Zum Vergleich: 2023 waren es 251 Brände mit einer betroffenen Fläche von 765 Hektar. Bereits in diesem Jahr sind die ersten kleinen Brände aufgetreten. Trockenes Laub und Gras tragen zusätzlich zur erhöhten Waldbrandgefahr bei; allein schon das Wegwerfen von Zigarettenkippen kann verheerende Folgen nach sich ziehen.
Um Waldbrände zu verhindern, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. Dazu zählt unter anderem der Bau neuer Zufahrtswege sowie die Einrichtung von Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr. Ein ganzjähriges Rauchverbot in Wäldern ist in Brandenburg und Berlin gesetzlich verankert. Darüber hinaus ist das Entzünden von Lager- und Grillfeuern ausschließlich an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Bei hoher Gefahrenstufe kann es sogar zur Sperrung von Wäldern kommen.
- Schutzmaßnahmen: Rauchen im Wald ist verboten.
- Offenes Feuer ist im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 50 Metern vom Waldrand verboten.
- Grillen an Seeufern in Waldnähe ist nicht erlaubt.
- Zufahrten für Feuerwehr müssen frei gehalten werden.
- Brände sind unter der Notrufnummer 112 umgehend zu melden.
Hintergrundinformationen und Entwicklungen
Die Waldbrandgefahr wird in Deutschland durch einen Indexwert auf einer fünffach gestuften Skala ausgedrückt, die von der Deutschen Wetterdienst ermittelt wird. Der Waldbrandgefahrenindex wird jährlich im Zeitraum vom 1. März bis 30. September veröffentlicht und täglich aktualisiert. Gleichwohl ist nichts hinsichtlich der Waldbrandrisiken verbindlich, da Prognosen für folgende Tage variabel sind.
Die Herausforderungen in der Waldbrandprävention sind keinesfalls neu. Immer wieder zeigten sich in den vergangenen Jahren, insbesondere in den trockenen Jahren 2003, 2018 und 2019, die steigenden Risiken durch extreme Witterungsverhältnisse. Insbesondere Brandenburg und andere klimatisch kontinentale Regionen sind hierbei stark betroffen. Laut dem Umweltbundesamt zeigte sich zwischen 1991 und 2017 zudem eine signifikante Abnahme der Waldbrandflächen in Deutschland, auch wenn die witterungsbedingte Gefährdung in einigen Gebieten gleich blieb oder sogar anstieg.
Die Präventionsmaßnahmen mussten sich im Laufe der Jahre weiterentwickeln, insbesondere durch den Einsatz modernster Technologien wie digitaler Sensoren. Diese ersetzen zunehmend alte Feuerwachtürme und verbessern die frühzeitige Erkennung und Eindämmung von Waldbränden. Trotz aller Fortschritte ist eine fortwährende Sensibilisierung der Gesellschaft für Waldbrandgefahren und ein schneller Alarmierungsprozess für die Feuerwehr unerlässlich.
Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung bleiben ernsthafte Delikte, für die strenge Strafen verhängt werden können. Sowohl Geld- als auch Haftstrafen sind denkbar, was verdeutlicht, wie ernst diese Thematik in Brandenburg genommen wird. Der Schutz der Wälder und die Vorbeugung gegen Waldbrände sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Region.