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Wahlschablonen für Blinde: Barrieren bei der Bundestagswahl abbauen!

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stehen blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern spezielle Wahlschablonen zur Verfügung. Diese unterstützen die politische Teilhabe und gewährleisten Barrierefreiheit.

Zur bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stehen blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern spezielle Wahlschablonen zur Verfügung. Laut FAZ wurden in Sachsen rund 1.300 dieser Schablonen bestellt und ausgeliefert. Dies ist jedoch nur ein Bruchteil der insgesamt schätzungsweise 35.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Sachsen, die auf Unterstützung angewiesen sind.

Die speziell gestalteten Wahlschablonen ermöglichen es den Nutzern, den Stimmzettel problemlos zu kennzeichnen. An der rechten oberen Ecke des Zettels wird ein Loch gestochen oder es wird eine Ecke abgeschnitten, sodass der Stimmzettel fühlbar wird. Zudem sind die Felder zum Ankreuzen mit schwarzen, rund ausgestanzten Löchern versehen und durch Nummerierungen in Blindenschrift sowie tastbarer Schwarzschrift ergänzt. Eine Audio-CD, die gemeinsam mit den Schablonen bereitgestellt wird, erklärt nicht nur die Nutzung, sondern informiert auch über die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteien zur Wahl.

Herausforderungen bei der Barrierefreiheit

Trotz dieser Hilfsangebote gibt es umfassende Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Melanie Bergzoll, die sich für die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung einsetzt und selbst auf einen Rollstuhl angewiesen ist, veranstaltete in München-Giesing eine Informationsveranstaltung zur Bundestagswahl. Sie betont, dass Inklusion im aktuellen Wahlkampf oft nur eine untergeordnete Rolle spielt. Während einige Parteien kein Wahlprogramm in einfacher Sprache anbieten, haben nur SPD und FDP barrierefreie PDF-Wahlprogramme erstellt. Dies erschwert es blinden Menschen, auf die Wahlprogramme zuzugreifen. Viele Teilnehmer der Informationsveranstaltung äußerten, dass Inklusion in der politischen Landschaft oft ein „Fremdwort“ sei.

Besonders problematisch wird die Situation durch die fehlenden einheitlichen Vorgaben für die Größe und Anordnung der Stimmzettel in den Wahlkreisen. Die Wahlschablonen wurden zudem bereits vor der Festlegung der Stimmzettelinhalte produziert, was die Zugänglichkeit der Wahlunterlagen zusätzlich belastet. Ein weiterer Schritt zur Verbesserung könnte die Schaffung von bundesweiten Vorgaben zur Barrierefreiheit sein, um den rund 10 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland die Teilhabe an den Wahlen zu erleichtern.

Wichtigste Informationen zu den Wahlschablonen

Für die Herstellung und Verteilung der Wahlschablonen sind die DBSV-Landesvereine zuständig, die eng mit den Landeswahlleitern zusammenarbeiten. Diese Schablonen müssen direkt beim jeweiligen Landesverein bestellt werden. Die Audio-CDs, die zur Erklärung der Nutzung bereitgestellt werden, variieren je nach Bundesland und Wahlkreis. Diese Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen sind Teil einer gemeinsamen Initiative, die seit den frühen 1980er Jahren besteht, als die ersten Schablonen in Marburg produziert wurden. Die gesetzliche Grundlage für den Einsatz dieser Schablonen findet sich im § 57 Absatz 4 der Bundeswahlordnung.

Nach der Stimmabgabe ist es wichtig, die Wahlschablonen zu vernichten, um Rückschlüsse auf das Wahlverhalten zu vermeiden. Die Nachfrage nach barrierefreien Wahlen und entsprechender Infrastruktur nimmt zu, besonders angesichts der alternden Bevölkerung, die einen höheren Bedarf an barrierefreier Teilhabe hat. Die Veranstaltung von Bergzoll könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Bewusstsein und die Motivation zur Teilnahme an Wahlen bei Menschen mit Behinderungen zu stärken.

Referenz 1
www.faz.net
Referenz 2
www.dbsv.org
Referenz 3
www.tagesschau.de
Quellen gesamt
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