
Die Windenergie-Projekte in Wagenfeld nehmen eine neue Wendung. Die Wagenfelder Windenergie Projektentwicklungsgesellschaft (WWSE) hat ihre Klage gegen die Gemeinde Wagenfeld zurückgezogen. Dies betrifft insbesondere den Normenkontrollantrag zur Überprüfung des Flächennutzungsplans, der nun eingestellt wurde. Bürgermeister Matthias Kreye bestätigte, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Normenkontrollverfahren eingestellt hat. Gemeinsam mit der Gemeinde plant die WWSE, die derzeit im einzig verfügbaren Sondergebiet für Windenergie in der Gemeinde sieben Windkraftanlagen errichtet.
Ursprünglich wollte das Unternehmen zusätzlich weitere Anlagen errichten und benötigte dafür eine Überprüfung des Flächennutzungsplans. Bürgermeister Kreye zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass dieser Plan einer Überprüfung standhalten würde.
Fortschritt und Neuorientierung der WWSE
Christian Oberbeck, Geschäftsführer der WWSE, erklärte, dass der Normenkontrollantrag zurückgenommen wurde, um in anderen Themen voranzukommen. Dies deutet darauf hin, dass das Unternehmen, auch wenn weitere Bauprojekte geplant sind, sich vorerst nicht auf die Errichtung zusätzlicher Energieerzeugungsanlagen, wie Windenergie oder Photovoltaik, konzentrieren wird. Stattdessen möchte die WWSE die übrigen Flächen im Konsens mit der Gemeinde entwickeln und plant, weitere Gespräche zu führen.
Gleichzeitig hat die Kirchdorfer Windenergie Projektierungsgesellschaft ein Normenkontrollverfahren für die Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde beantragt, das aktuell noch läuft. Dies zeigt, dass das Thema Windenergie weiterhin von Bedeutung ist und verschiedene Akteure in der Region aktiv sind.
Rahmenbedingungen für Windenergie in Wagenfeld
Die technischen, rechtlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen für Windenergie haben sich seit 2010 weiterentwickelt. Im Rahmen der 51. Flächennutzungsplanänderung werden Vorrangflächen für die Windenergienutzung ausgewiesen. Ziel ist es, die planvolle und gezielte Errichtung von Windenergieanlagen auf verträglichen Standorten zu gewährleisten und Nachbarschaftskonflikte zu vermeiden.
Der Verfahrensablauf zur Änderung des Flächennutzungsplans zeigt die jüngsten Schritte in diesem Prozess:
- 04.10.2022: Aufstellungsbeschluss
- 27.10.2022: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
- 14.02.2023: Vorstellung des Vorentwurfs
- 20.03.2023 bis 20.04.2023: Frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 23.03.2023, 17:00 Uhr: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- 30.08.2023: Abwägung der Stellungnahmen
- 12.09.2023 bis 12.10.2023: Beteiligung der Behörden und Öffentlichkeit
- 12.12.2023: Feststellungsbeschluss
- 29.01.2024: Inkrafttreten
Diese Schritte sind entscheidend für die weitere Entwicklung der Windenergie in Wagenfeld und spiegeln den kontinuierlichen Dialog zwischen den beteiligten Akteuren wider. Der Prozess hat das Ziel, die Integration von Windkraftprojekten in die örtliche Planung erfolgreich voranzubringen. Weitere Informationen über die Planung und Genehmigung von Windenergie in Deutschland sind unter diesem Link zu finden.