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Vogelgrippe-Alarm: 50.000 Puten im Kreis Schwäbisch Hall gekeult!

Im Kreis Schwäbisch Hall wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Vogelgrippe H5N1 in einem Putenmastbetrieb gemeldet. Rund 50.000 Tiere mussten getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Biosicherheitsmaßnahmen vor Ort werden verschärft.

Im Landkreis Schwäbisch Hall sorgt ein aktueller Ausbruch der Vogelgrippe (H5N1) für erhebliches Aufsehen. In einem Putenmastbetrieb mit rund 50.000 Tieren wurde das Virus nach einem Verdachtsfall im Labor nachgewiesen. Daraufhin wurde der Betrieb, der seine Tiere in Stallhaltung hielt, umgehend geschlossen. Alle Tiere mussten gemäß der Geflügelpest-Verordnung getötet werden, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, wie [SWR] berichtet.

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, hebt die Dringlichkeit von Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter hervor. Der betroffene Betrieb in Schwäbisch Hall wird nun vom Landratsamt untersucht, um die mögliche Ursache der Infektion zu ermitteln.

Schutzmaßnahmen und Zonen

Im Umkreis des Ausbruchsbetriebs wurde eine Schutzzone von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km eingerichtet. Die Gemeinden Gerabronn, Ilshofen, Kirchberg/Jagst und Wolpertshausen sind von diesen Maßnahmen betroffen. Das Veterinäramt wird alle 89 Geflügelbestände in der Schutzzone untersuchen, während in der Überwachungszone Stichproben durchgeführt werden, wie [baden-wuerttemberg.de] ergänzt.

Um das Risiko einer weiteren Verbreitung zu minimieren, gelten strenge Vorgaben für alle Tierhalter. Dazu gehört unter anderem, jeglichen Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu verhindern. Der Zugang zu Ställen darf nur mit spezifischer Schutzkleidung erfolgen, und Händewaschen ist vor und nach dem Betreten des Geheges Pflicht. Futter und Einstreu müssen so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind. Zudem dürfen gefütterte Tiere nur im Stall und nur mit Leitungswasser getränkt werden.

Vorgeschichte und Gefahrenanalyse

Der Ausbruch der Vogelgrippe im Landkreis Schwäbisch Hall ist nicht der erste seiner Art. Bereits im April 2023 mussten wegen eines ähnlichen Vorfalls fast 9.000 Tiere gekeult werden. Der aktuelle Ausbruch folgt auf ein Jahr, das von vielerlei Seuchenlagen geprägt war. Laut [landwirtschaft.hessen.de] wurde das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest als hoch eingestuft. Ein Monitoring hat ergeben, dass es im Sommerhalbjahr 2024 und im aktuellen Winterhalbjahr keine hochpathogenen aviären Influenzaviren nachgewiesen wurden, dennoch bleibt die Geflügelpest ein ständiges Risiko.

Die anhaltende Bedrohung betrifft sowohl Haushaltsgeflügel als auch Wildvögel, mit einem moderaten Eintragsrisiko in Deutschland. Die Biosicherheitsmaßnahmen gelten auch für kleinere Geflügelhaltungen, und es werden zusätzliche Vorgaben für mobilen Geflügelhandel gefordert. Tierschutzgerechte Maßnahmen und regelmäßige Untersuchungen sind daher notwendig, um das Virus in den Griff zu bekommen und zukünftige Ausbrüche zu verhindern.

Referenz 1
www.swr.de
Referenz 2
www.baden-wuerttemberg.de
Referenz 3
landwirtschaft.hessen.de
Quellen gesamt
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