
Am 21. März 2025 wird in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… Ungelöst“ ein bedrohlicher Vermisstenfall behandelt, der für die Ermittler und Angehörigen nach wie vor von großer Bedeutung ist. Betroffen ist eine 57-jährige thailändische Frau, die im Januar 2020 in Stralsund verschwand. Laut Merkur mietete die Frau nur wenige Tage vor ihrem Verschwinden eine Modelwohnung. Dort bot sie erotische Massagen an und hatte bis zu ihrem mysteriösen Verschwinden regelmäßigen Kontakt zu ihrer Familie in Thailand sowie zu ihrem Ehemann in Westdeutschland.
Am 16. Januar 2020 brach der Kontakt plötzlich ab. Dies fiel besonders ins Gewicht, da es untypisch für die Frau war, den Kontakt zu ihrer Familie zu verlieren. In der Folge wurde eine Vermisstenmeldung erstattet, und die Polizei führte eine Durchsuchung der Wohnung durch. Dabei fanden die Ermittler Blutspuren auf dem Bett vor. Die Wohnung hinterließ den Eindruck, hastig verlassen worden zu sein: Offene Lebensmittel und ein eingeschaltetes Licht gaben Raum für Spekulationen.
Ermittlungen und Fahndungsaufruf
Die Polizei lässt in ihrem Ermittlungsbericht keinen Zweifel daran, dass ein Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen werden kann. Auch die Ermittlungen finden bis heute statt, um mögliche Spuren weiterzuverfolgen. Wie presseportal.de berichtet, wird nach der Ausstrahlung der Sendung mit einem hohen Anrufaufkommen gerechnet. Mehrere Kollegen werden für die Erstaufnahme von Zeugenhinweisen mobilisiert.
Hinweise zum Verbleib der Frau können direkt an die Kriminalpolizeiinspektion Anklam unter 03831 2830 414 oder an jede andere Polizeidienststelle gerichtet werden. Auch eine Meldung über die Onlinewache der Polizei ist möglich.
Vermisstenfälle in Deutschland
Der Fall der vermissten Frau reiht sich in eine Vielzahl von vermissten Personen in Deutschland ein. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) waren am 01. Januar 2025 rund 9.420 Vermisstenfälle in der zentralen Datenbank INPOL registriert. Dies verdeutlicht das Ausmaß, in dem Menschen in Deutschland vermisst werden.
Besonders hervorzuheben ist, dass Erwachsene das Recht haben, ihren Aufenthaltsort ohne Mitteilung zu wählen, solange dabei keine Gefahr besteht. Bei vermissten Minderjährigen wird jedoch sofort von einer möglichen Gefahr ausgegangen. Vermisste Personen werden systematisch erfasst, und die Polizei kann bei Erfüllung der Vermisstkriterien eingreifen. Schätzungen zufolge klären sich etwa 50 % der vermissten Fälle innerhalb der ersten Woche.
Zusammengefasst steht der Fall der 57-jährigen Thailänderin exemplarisch für die Herausforderungen und Tragödien, die mit Vermisstenfällen verbunden sind. Die Hoffnung der Angehörigen, die ausstehende Wahrheit zu finden, bleibt weiterhin bestehen.