
Am 12. März 2025 wird die Rückkehr eines verurteilten Vergewaltigers aus Afghanistan nach Deutschland thematisiert. Mukthar N., 31 Jahre alt, wurde 2019 in der Halloweennacht in Illerkirchberg beschuldigt, zusammen mit vier weiteren Asylbewerbern eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Aufgrund dieses Verbrechens wurde er zu 26 Monaten Haft verurteilt. Im August 2024, nach der Verbüßung seiner Strafe, wurde er in sein Heimatland abgeschoben.
Im Hinblick auf die zukünftige Rückkehr dieses Mannes äußerte sein Anwalt die klare Absicht: „Er wird zurückkommen.“ Mukthar N. hat laut Berichten eine Freundin und ein Kind in Deutschland, was seine Rückkehroptionen möglicherweise beeinflussen könnte. Nachdem er nach der Abschiebung im Iran aufgespürt wurde—ein häufig genutzter Anlaufpunkt von Afghanistan nach Europa—stellt sich die Frage, wie ein solcher Fall in die aktuelle Debatte um Migration und Kriminalität eingegliedert werden kann.
Migration und Kriminalität
Die Diskussion um Migrantenkriminalität ist sensibel und oft von Emotionen geprägt. Laut den Analysen auf bpb.de, ist ein kleiner Teil der Migranten straffällig. Durchschnittlich fallen Migranten aber häufiger mit Straftaten auf als Nichtmigranten. Die Unterschiede in der Kriminalität können teils auf Alters- und Geschlechtszusammensetzung sowie belastende Lebensumstände zurückgeführt werden.
Erwachsene Migranten mit Zugang zum Arbeitsmarkt sind jedoch selten straffällig. Ein signifikanter Teil der ausländischen Tatverdächtigen hat oft keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Dies könnte sich auch in der Rückkehr von verurteilten Straftätern zeigen, besonders wenn sie in sozialen Randbedingungen leben, die gewalttätiges Verhalten begünstigen.
Die Rolle von sozialen Umständen
Ein zentrales Thema ist die Rolle, die soziale Isolation und prekäre Lebenssituationen bei der Kriminalität von Flüchtlingen spielen. Konflikte in Gemeinschaftsunterkünften können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. Die Zahl der Gewaltverbrechen unter Flüchtlingen ist häufig mit diesen Faktoren verknüpft, nicht zwingend mit einer höheren Kriminalitätsneigung an sich.
Laut bpb.de ist die Kriminalität unter jungen Menschen aus Migrantenfamilien rückläufig. Dies gilt auch für Jugendliche ohne Migrationshintergrund. Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten ist in den letzten Jahren stabil geblieben, auch wenn Migranten in westeuropäischen Kriminalstatistiken überrepräsentiert sind.
Die Integration spielt eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Kriminalität. Bildungsteilhabe und gesellschaftliche Integration sind essenziell, insbesondere für Migrantenkinder, um ein positives Umfeld zu schaffen und die Wahrscheinlichkeit von delinquentem Verhalten zu reduzieren.
Der Fall von Mukthar N. wirft Fragen auf über die Möglichkeiten der Resozialisierung und die Herausforderungen, die Migranten bei ihrer Rückkehr in ein Land, in dem sie bereits einmal straffällig geworden sind, erwarten. Experten betonen, dass ein migrationspolitischer Ausschluss von Integrationsmöglichkeiten die Kriminalitätsentwicklung negativ beeinflussen kann. Die Verknüpfung von Migration und Kriminalität bleibt also ein komplexes und kontroverses Thema, das auch in Zukunft Aufmerksamkeit erfordern wird.
Schwäbische.de berichtet, dass Mukthar N. nach seiner Abschiebung im Iran aufgespürt wurde, während die bpb.de umfassende Aspekte zu Migration und Kriminalität beleuchtet.