
Ein Mann aus Illerkirchberg, der wegen der Gruppenvergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde, fordert nun mit Unterstützung eines Anwalts seine Rückkehr nach Deutschland. Der Vorfall, der sich im Jahr 2019 in einem Flüchtlingsheim ereignete, zeigt die Komplexität von Abschiebungen und die aktuellen rechtlichen Herausforderungen, denen betroffene Migranten gegenüberstehen.
Bei dieser schwerwiegenden Straftat wurde das Mädchen unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt und mehrere Stunden lang vergewaltigt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe im August 2023 wurde der Mann nach Afghanistan abgeschoben, wobei ihm ein Rückkehrverbot für sechs Jahre auferlegt wurde. Trotz der Schwere seiner Tat legte der Mann keinen Widerspruch gegen die Abschiebung ein, jedoch haben sich die Umstände geändert: Seine Freundin brachte in Deutschland ein Kind zur Welt.
Rechtliche Auseinandersetzungen
Der Anwalt des verurteilten Vergewaltigers stellte im November 2023 einen Antrag auf Einreise, der jedoch im Januar 2024 abgelehnt wurde. Er legte Einspruch gegen diese Ablehnung ein, doch der Fall ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Das Justizministerium stuft die Vergewaltigung als schwerwiegender ein als das Recht auf Schutz von Ehe und Familie, was die Rechtslage weiter kompliziert.
Der Mann hält sich derzeit im Iran auf und möchte zurück nach Deutschland, um zu seiner Familie zu gelangen. Im August 2024 erfolgte die Abschiebung des Mannes zusammen mit 27 anderen Straftätern nach Afghanistan. Zuvor war eine erste Abschiebung wegen der Machtübernahme der Taliban abgelehnt worden.
Kritik an Abschiebungen nach Afghanistan
Die Abschiebung wurde von Menschenrechtlern scharf kritisiert. In Afghanistan sind Verhaftungen, Verschwindenlassen und Folter nachweislich ein ernstzunehmendes Risiko. Die Sicherheitslage dort hat seit der Rückkehr der Taliban stark an Qualität verloren, was gleichfalls zu einem Rückgang der abgeschobenen Personen aus Deutschland geführt hat. Seit August 2021 sind die Abschiebungen aufgrund dieser Risiken ausgesetzt.
Das Thema Abschiebungen und ihre sozialrechtlichen Folgen stehen nicht nur im Kontext dieses Einzelfalles, sondern haben auch breitere gesellschaftliche Auswirkungen, insbesondere in Gebietskörperschaften wie Illerkirchberg. Die Gemeinde und der Landkreis forderten die Abschiebung des Mannes, unterstützt vom Justizministerium Baden-Württemberg. Unser Mitteleuropa berichtet, dass ähnliche Vorfälle die Diskussion über die Sicherheit von Frauen und den Umgang mit Straftätern aus dem Flüchtlingsumfeld erneut anheizen.
Der Fall wirft grundlegende Fragen über die Balance zwischen den Rechten von Opfern und den Rechten von Straftätern auf und beleuchtet die Herausforderungen, vor denen Behörden bei der Anwendung von Gesetzen stehen. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen weitergehen und welche politischen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit und Gerechtigkeit in Deutschland zu gewährleisten.
Für mehr Informationen zu den Herausforderungen und Risiken von Abschiebungen nach Afghanistan verweisen wir auf die umfangreiche Stellungnahme des Instituts für Menschenrechte.
In Illerkirchberg selbst ist dieser Fall nicht der einzige Vorfall von Gewalt unter Flüchtlingen, wie jüngste Berichte über eine Messerattacke eines Flüchtlings aus Eritrea zeigen, bei der eine 14-Jährige getötet und eine 13-Jährige schwer verletzt wurde. Diese Ereignisse tragen zur Besorgnis in der Gemeinde und darüber hinaus bei und beeinflussen die öffentliche Meinung zu den Themen Migration und Integration.