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Urteil in Karlsruhe: Wer zahlt die Polizeikosten beim Fußball?

Am 14. Januar 2025 entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Bremens Streit mit der DFL um die Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen. Wer trägt die finanziellen Lasten?

Der Streit zwischen dem Bundesland Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) um die Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen erreicht einen entscheidenden Punkt. Am 14. Januar 2024 wird das Bundesverfassungsgericht über die Frage entscheiden, ob die DFL an den Kosten für diese Einsätze beteiligt werden muss. Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat bereits mehrfach betont, dass die Polizei nicht vollständig von den Steuerzahlern finanziert werden kann, vor allem nicht die hohen Kosten, die bei Großveranstaltungen entstehen.

Seit über einem Jahrzehnt versucht Bremen, die DFL an den Kosten für Polizeieinsätze zu beteiligen. 2015 trat ein Gesetz in Kraft, welches Gebühren für Sondermaßnahmen bei Großveranstaltungen vorsieht. „Wir erheben nur die Mehrkosten, die bei Hochrisikospielen entstehen“, erläutert Mäurer. In den letzten Jahren hat Bremen der DFL Rechnungen über insgesamt 2.671.000 Euro geschickt, von denen die DFL jedoch nur rund 1.952.000 Euro bezahlt hat, nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2019 die Bremer Praxis unter Vorbehalt legitimiert hatte.

Die Dimensionen des Problems

In der Saison 2023/2024 fielen in der ersten und zweiten Bundesliga fast 1,6 Millionen Polizeistunden bei Hochrisikospielen an, was der Arbeitszeit von etwa 1.220 vollzeitbeschäftigten Polizisten entspricht. Diese Einsätze verursachten Personalkosten von über 104 Millionen Euro, die gegenwärtig vollständig von den Steuerzahlern getragen werden. Der zuständige Innensenator Mäurer hat die Dimensionen dieser Einsätze als unhaltbar bezeichnet und dringend auf die Notwendigkeit einer Kostenbeteiligung hingewiesen.

Das Thema hat auch Auswirkungen auf die finanzielle Fairness im Sport. Werder Bremen sieht sich durch die aktuelle Kostenregelung im Wettbewerbsnachteil. Die DFL argumentiert jedoch, dass die Sicherheit bei Sportveranstaltungen eine staatliche Aufgabe sei und die Vereinsverantwortlichen nicht zusätzlich belastet werden sollten. Diese Argumentation stellte die zentrale Frage: Muss der Staat die Öffentlichkeit bei solchen kommerziellen Großveranstaltungen immer vollständig finanzieren?

Ein wegweisendes Urteil in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht wird die zuvor gefällten Urteile in dieser Angelegenheit berücksichtigen. So entschied das Verwaltungsgericht Bremen 2017 zugunsten der DFL, während das Oberverwaltungsgericht Bremen 2018 Bremen unterstützte. 2019 bestätigte schließlich das Bundesverwaltungsgericht die Regelung der Gebühren. Ein Urteil zugunsten Bremens könnte nicht nur die Kostenverteilung in Bremen verändern, sondern auch als Präzedenzfall für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Kostenbeteiligungen in Betracht ziehen könnten.

Inzwischen gibt es auch Überlegungen, einen länderübergreifenden Polizeikostenfonds in Hamburg einzuführen, in den die Vereine einzahlen sollen. Ein solches Modell könnte durch die rechtlichen Entscheidungen in Karlsruhe Rückenwind erhalten und mehrere Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung anregen.

Die anstehenden Entscheidungen könnten die Landschaft des Fußballs in Deutschland erheblich beeinflussen und die dringend benötigte Diskussion über die Fairness der Finanzierung öffentlicher Sicherheitsmaßnahmen bei Sportveranstaltungen neu entfachen. Viele hoffen, dass im kommenden Jahr eine klare Entscheidung fallen wird, die eine einheitliche Vorgehensweise ermöglicht.

Insgesamt bleibt die Frage, wie die Kosten für Sicherheit bei hochkarätigen Sportereignissen in Zukunft verteilt werden, ein heiß umstrittenes Thema, das sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Dimensionen hat. Während Bremen seine Position vehement vertritt, stellt sich die DFL quer und fordert die Beibehaltung der aktuellen Praxis.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können Sie die Artikel von Weser-Kurier, Tagesschau und ZDF besuchen.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
www.zdf.de
Quellen gesamt
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