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Unzufriedene Wähler? Neuwahl zum Bundestag bringt Skepsis mit sich!

Am 23. Februar 2025 stehen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag an. Prof. Geißel äußert Bedenken zu Unzufriedenheit und möglichem Wahlboykott. Welche Veränderungen erwarten uns?

Am 23. Februar findet die vorzeitige Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Angesichts der gravierenden politischen Herausforderungen äußert Prof. Dr. Brigitte Geißel von der Goethe-Universität in Frankfurt ihre Skepsis über das zu erwartende Wahlergebnis. Sie hebt hervor, dass die Unzufriedenheit in der Bevölkerung unabhängig von der Koalition ist und befürchtet, dass etwa ein Viertel der Wahlberechtigten voraussichtlich nicht an der Wahl teilnehmen wird. Dies könnte zu einer Situation führen, in der viele Wähler Parteien unterstützen, die nicht in den Bundestag einziehen oder an der 5-Prozent-Hürde scheitern. Die Wissenschaftlerin fordert daher eine stärkere Diskussion über die Ausgestaltung der Demokratie in Deutschland.

Die Situation ist kritisch, denn die geringe Teilnahme an Bürgerräten im Vergleich zur Schweiz verdeutlicht, dass die Identifikation der Bevölkerung mit der Demokratie verbessert werden muss. Geißel betont, dass es wichtig ist, die Bürger stärker in den demokratischen Prozess einzubeziehen. Dies könnte möglicherweise die Wählerzahlen erhöhen und das Vertrauen in politische Institutionen stärken.

Änderungen im Wahlrecht

Die Bundestagswahl 2025 unterscheidet sich durch eine Wahlrechtsreform, die 2023/2024 in Kraft trat. Bei dieser Wahl sind die Bundestagsmandate auf 630 begrenzt, und es findet kein Überhang- und Ausgleichsmandat mehr statt. Künftig müssen Direktmandate durch Zweitstimmen gedeckt sein. Die Verteilung der Sitze erfolgt in zwei Schritten: Zuerst auf Parteien nach dem Zweitstimmenergebnis und anschließend auf die Landeslisten der Parteien. Nur Parteien, die mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, oder die in drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen haben, werden dabei berücksichtigt.

Ein Beispiel verdeutlicht, wie die Sitze verteilt werden: Wenn eine Landesliste 20% der bundesweiten Zweitstimmen erhält, bekommt sie auch 20% der Sitze. Diese Veränderungen könnten dazu führen, dass Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Erststimmen möglicherweise nicht in den Bundestag einziehen, was das Risiko von Unmut unter den Wählenden erhöht.

Das Wahlsystem im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag, das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, ist zentral für die Demokratie des Landes. Die Wahlen spiegeln das Prinzip der Volkssouveränität wider. Nach dem Grundgesetz genießen Wähler ab 18 Jahren das Recht, an den allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen teilzunehmen. Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt, wobei seine Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet.

Das Wahlrechtssystem kombiniert Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zusteht, werden nicht mehr durch Ausgleichsmandate neutralisiert. Diese Reformen könnten die Struktur des Bundestages wesentlich beeinflussen. Bisher war der Bundestag bei der letzten Wahl 2017 auf 709 Mitglieder angewachsen, was die Arbeitsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehenden Wahlen nicht nur von Unsicherheiten und Skepsis geprägt sind, sondern auch von grundlegenden Änderungen im Wahlsystem, die auf die Bedürfnisse der Wählerschaft eingehen sollten. Die Herausforderung besteht darin, das Vertrauen der Bürger in die Demokratie zu fördern und sie aktiv in den politischen Prozess einzubeziehen.

Referenz 1
www.puk.uni-frankfurt.de
Referenz 2
www.bpb.de
Referenz 3
www.teachsam.de
Quellen gesamt
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