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Union will Cannabis-Gesetz kippen: Was bedeutet das für Sachsen?

Die Union plant, das Cannabisgesetz rückgängig zu machen, was tiefgreifende Folgen für Anbauvereine in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben könnte. Eine Evaluation des Gesetzes steht an.

Die Diskussion um die Legalisierung von Cannabis in Deutschland nimmt eine unerwartete Wendung. Aktuell plant die Union, bestehende Gesetze zur Cannabisregulierung zurückzunehmen, ein Vorhaben, das bereits Teil des aktuellen Wahlprogramms ist, wie mdr.de berichtet. Bei einer möglichen Umsetzung dieser Forderung würden zahlreiche, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugelassene Cannabis-Anbauvereine aufgelöst werden. Dies schafft eine große Unklarheit über den Umgang mit den bereits getätigten Investitionen der Vereine.

Zusätzlich wird erwartet, dass bei einer Rücknahme des Gesetzes die Polizei und Justiz mit einer erhöhten Anzahl von Verfahren konfrontiert werden, was zu einer weiteren Belastung der Justiz führen könnte. Widerstand kommt unter anderem von der Berliner Sanity Group, die argumentiert, dass das Cannabisgesetz erst seit einem Jahr in Kraft ist und eine detaillierte Evaluation erst in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen sollte.

Die Kritik der Union an der Teillegalisierung

In einem umfassenden Reformvorhaben der Union wird kritisch angemerkt, dass das im Jahr 2024 inkraftgetretene Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis, das bestimmte Konsum- und Anbaubestimmungen für Erwachsene vorsieht, gravierende negative Folgen habe. Politiker wie Günter Krings (CDU) und Tino Sorge (CDU) bezeichnen die derzeitige Regelung als „gefährlichen Irrweg“ und fordern eine Rücknahme. Krings hebt hervor, dass die ursprünglichen Ziele der Reform, die unter anderem eine Stärkung des Jugendschutzes und die Bekämpfung der Drogenkriminalität beinhalteten, weit verfehlt wurden, insbesondere in Bezug auf die Ausweitung des Schwarzmarktes, was von zdf.de analysiert wird.

Die Reform der Ampel-Koalition verfolgte vier Hauptziele: den Schutz der Gesundheit der Konsumenten durch kontrollierte Abgabe, strenge Altersgrenzen für Minderjährige, die Erleichterung der Prävention durch Enttabuisierung sowie die Eindämmung des Schwarzmarkts durch legale Alternativen. Dennoch sieht die Union die Effekte der Teillegalisierung als überwiegend negativ an und kündigt eine Überprüfung an, die sich an den bisherigen Ergebnissen orientieren soll.

Regelungen im Straßenverkehr und Sicherheit

Ein zentraler Punkt bleibt zudem die Sicherheit im Straßenverkehr. Mit den neuen Regelungen müssen alle Teilnehmer am Straßenverkehr fahrtüchtig sein. Die Sicherheitsvorkehrungen erfordern, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, was durch die Einführung eines THC-Grenzwertes von 3,5 ng/ml im Blutserum am 22. August 2024 geregelt wurde. Dieses Gesetz stellte sicher, dass Fahranfänger einem Cannabisverbot unterliegen und dass Mischkonsum von Cannabis und Alkohol untersagt ist. Hierzu wurden bereits entsprechende Empfehlungen durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe veröffentlicht, die das Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Dezember 2023 einrichtete, um den sicheren Umgang mit Cannabis zu regeln, zitiert das Bundesgesundheitsministerium.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert. Die Fahrerlaubnis kann nur versagt oder entzogen werden, wenn eine Cannabisabhängigkeit oder -missbrauch vorliegt. Zudem ist ein ärztliches Gutachten nur bei Anzeichen von Abhängigkeit erforderlich, was den Bedürfnissen von Konsumenten Rechnung tragen soll.

Die Debatte über Cannabis in Deutschland bleibt komplex und polarisiert. Während die Union auf eine Rücknahme der Legalisierung drängt, argumentieren die Befürworter, dass die gesetzliche Regelung wichtig sei, um die öffentliche Gesundheit zu schützen und den Schwarzmarkt einzudämmen. Die anstehende Evaluation des Gesetzes könnte in dieser Hinsicht entscheidende Erkenntnisse liefern.

Referenz 1
www.mdr.de
Referenz 2
www.zdf.de
Referenz 3
www.bundesgesundheitsministerium.de
Quellen gesamt
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