
Am 4. März 2025 haben die Union und die SPD eine weitreichende Einigung zur Finanzierung von Verteidigungsausgaben und Infrastruktur in Deutschland erzielt. Diese Einigung erfolgte nach mehreren Tagen intensiver Sondierungsgespräche, die unter dem Druck der aktuellen geopolitischen Lage stattfanden. Friedrich Merz, der Vorsitzende der CDU, betonte die Bedeutung, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken, vor allem im Kontext der Ankündigung der US-Administration, ihre Ukraine-Hilfen auszusetzen. Diese politischen Entwicklungen haben die Dringlichkeit des Themas neu beleuchtet.
Die Einigung sieht vor, dass die Schuldenbremse so reformiert wird, dass nur noch 1 Prozent der Verteidigungsausgaben aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Alle darüber hinausgehenden Ausgaben sollten von der Schuldenregel ausgenommen werden, was theoretisch die Verteidigungsausgaben nahezu unbegrenzt machen könnte. Dies wurde möglich, ohne ein festes Sondervermögen für die Verteidigung ins Leben zu rufen, um die ausgabenpolitische Planung weniger kalkulierbar zu gestalten.
Finanzielle Details und Infrastrukturprojekte
Im Rahmen der Einigung wurde auch ein Hilfspaket in Höhe von 3 Milliarden Euro für die Ukraine thematisiert, das jedoch noch nicht beschlossen werden konnte. Ein weiteres zentrales Ziel der Parteien ist die Schaffung eines Sondervermögens von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Von diesen Mitteln sollen 100 Milliarden Euro den Bundesländern zugutekommen. Diese Investitionen zielen unter anderem auf Straßen, Bahnverkehr, Brücken und den Zivil- und Bevölkerungsschutz ab.
Die geplanten Änderungen zur Schuldenbremse und die Finanzierung dieser Projekte erfordern eine verfassungsrechtliche Anpassung, die im Grundgesetz verankert werden muss. Eine solche Grundgesetzänderung ist jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag möglich. Im alten Bundestag könnten Union und SPD eine solche Mehrheit mit den Grünen oder der FDP erreichen. Allerdings hat die FDP bereits einer Reform der Schuldenbremse eine Absage erteilt.
Nunmehr wird der neue Bundestag, der am 24. oder 25. März konstituiert, über die Vorschläge entscheiden müssen. Der neue Bundestag hat jedoch keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr, da die Grünen, SPD und Union die Unterstützung der FDP nicht mehr sicherstellen können. Zudem lehnen die Linke und die AfD ein Sondervermögen ab.
Künftige Herausforderungen
Das Sondervermögen für die Bundeswehr, das auf 100 Milliarden Euro festgelegt wurde, ist nahezu komplett verplant. Experten zufolge sind jedoch insgesamt 300 Milliarden Euro erforderlich, um die Verteidigungsziele zu erreichen. Der reguläre Verteidigungsetat beträgt aktuell etwa 53 Milliarden Euro. Um die NATO-Vorgaben für das Zwei-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2028 zu erfüllen, werden jährlich 85 bis 90 Milliarden Euro benötigt.
Die Finanzierung der Infrastrukturprojekte soll durch Anleihen auf dem Kapitalmarkt geschehen, wobei eine Rückzahlung aus dem Bundeshaushalt ebenfalls geplant ist. Diese Rückzahlung würde voraussichtlich ab 2031 für das Bundeswehr-Sondervermögen beginnen.
Die Einigung von Union und SPD markiert einen wichtigen Schritt in der deutschen Innenpolitik, der sowohl die Verteidigungsstrategie als auch bedeutende Infrastrukturanforderungen adressiert. Diese Entwicklungen werden die politischen Ziele und Finanzierungsstrategien der kommenden Jahre prägen und könnten langfristige Auswirkungen auf die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage des Landes haben.
Für nähere Informationen und tiefere Analysen zu dieser Thematik können die Berichte von t-online.de und deutschlandfunk.de konsultiert werden.