
In Wuppertal sorgt das nächtliche Geläut der Glocken einer Friedhofskapelle für Aufregung und Unruhe. Am 26. Februar 2025 läuteten die Glocken für etwa zwei Stunden, was bei den Anwohnern Beschwerden und einen Anruf bei der Polizei zur Folge hatte. Dies ist bereits das zweite Mal innerhalb von wenigen Tagen, dass die Glocken ununterbrochen läuteten; bereits vor einer Woche wurde eine ähnliche Ruhestörung festgestellt, bei der die Glocken eineinhalb Stunden lang läuteten, berichtet DeWeZet.
In der Nacht zur letzten Ruhestörung wurde das Ordnungsamt tätig und ließ einen Schlüsseldienst alarmieren, da die Friedhofsverwaltung nicht erreichbar war. Der Verwalter der Kirche war im Urlaub. Nach etwa anderthalb Stunden gelang es den Einsatzkräften, die Glocken zum Schweigen zu bringen. Ebenfalls in dieser Nacht läuteten die Glocken am Friedhof in Wuppertal-Unterbarmen, was bei Anwohnern ebenfalls zu Beschwerden führte. Der Friedhofsverwalter Carlos Pereira meldete sich bei der Polizei und befürchtete Einbrecher. Doch nach einer Überprüfung stellte sich heraus, dass es keinen Eindringling gab.
Ursachen und Spekulationen
Ein Elektriker wird nun beauftragt, die gesamte Anlage eingehend zu überprüfen, nachdem vor einer Woche bereits keine Probleme festgestellt wurden. Es wird vermutet, dass möglicherweise ein Stromausfall einen Zusammenhang mit dem nächtlichen Glockengeläut haben könnte. Sabotage oder ein Streich scheinen unwahrscheinlich, da die Kapelle während der Nacht abgeschlossen ist und keine Einbruchspuren zu finden sind. Anwohnerin Derya Erkan äußerte sich erschrocken über das nächtliche Geläut, das sie aus dem Schlaf riss WDR.
Der Friedhofsverband ist sich der Problematik bewusst und plant, die Anlagen zu überprüfen, um zukünftige Ruhestörungen zu vermeiden. In Deutschland ist das Thema Glockengeläut durch die Religionsfreiheit im Grundgesetz geschützt. Dennoch kann das nächtliche Läuten, welches häufig als Lärmbelästigung wahrgenommen wird, zu Konflikten zwischen Anwohnern und Kirchengemeinden führen, besonders wenn diese während der Nacht auftreten Juraforum.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Lärmbelästigung durch sakrales Glockengeläut unterliegt nicht den immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen, da das Grundrecht der Religionsausübung im Fokus steht. Einige Gerichte haben jedoch Grenzen für das Läuten gesetzt, um schädlichen Umwelteinwirkungen entgegenzuwirken. Allgemeine Richtwerte für Lärm in Wohngebieten liegen in der Nacht bei 40 dB(A). Das nächtliche Glockengeläut könnte daher sowohl rechtliche als auch soziale Probleme aufwerfen.
Die Situation in Wuppertal bleibt spannend, und die Anwohner hoffen auf eine zeitnahe Lösung, damit ihre Nachtruhe nicht erneut durch das unerwartete Glockengeläut gestört wird.