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Unfassbar! Lebensgefährte verletzt Baby – Mann in Haft!

Ein 31-jähriger Mann wurde in Unterfranken festgenommen, weil er das elf Monate alte Kind seiner Partnerin verletzt haben soll. Der Verdächtige steht unter Verdacht des versuchten Totschlags. Der Säugling wird stationär behandelt, Lebensgefahr besteht nicht.

In einem schockierenden Vorfall in Unterfranken wurde ein 31-jähriger Mann festgenommen, der beschuldigt wird, das elf Monate alte Kind seiner Lebensgefährtin verletzt zu haben. Die Polizei ergriff am 15. Januar 2025 umgehend Maßnahmen, nachdem die Mutter, 28 Jahre alt, bei ihrer Rückkehr zu ihrer Wohnung Verletzungen im Gesicht und Kopf ihres Babys entdeckte. Zu diesem Zeitpunkt war der Lebensgefährte bereits verschwunden, was eine intensive Fahndung nach ihm auslöste. Laut inFranken suchten Polizeieinheiten aus Oberfranken und Unterfranken nach dem Verdächtigen.

Am Nachmittag des gleichen Tages kam es zur Festnahme des Mannes in Bad Kissingen. Er wurde noch am selben Abend einem Richter vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Coburg einen Haftbefehl erließ. Der Mann befindet sich derzeit in einer Justizvollzugsanstalt und sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber, einschließlich des Verdachts auf versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie Misshandlung Schutzbefohlener. Wie Polizei Bayern mitteilt, hat das Kind mehrere durch Gewalteinwirkung verursachte Verletzungen erlitten, jedoch besteht aktuell keine Lebensgefahr. Das Baby wird in einer Klinik behandelt.

Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen

Die Ermittlungen sind bereits in vollem Gange. Die genauen Umstände der Verletzungen sind noch unklar, jedoch belegen die bisherigen Erkenntnisse, dass der Umgang der Behörden mit Kindesmisshandlung komplex ist. Oftmals erfolgt eine erste Reaktion nach dem Prinzip „Hilfe statt Strafe“, was in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Täter nicht genügend zur Verantwortung gezogen wurden und betroffenen Kindern nicht hinreichend geholfen wurde. Nach Angaben von Kita.de sind die Strafen für Kindesmisshandlung in Deutschland stattfalldependent und können von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe reichen, je nach Schwere des Vergehens.

Zu den Indikatoren für Kindesmisshandlung zählen häufige Blutergüsse oder plötzliche Verhaltensänderungen. Es ist wichtig, dass Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, wie Erzieher und Lehrer, bei Verdacht handeln. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Auffälligkeiten zu melden. Der seltsame Vorfall in Unterfranken wirft ein grelles Licht auf die Herausforderungen bei der Identifizierung und Intervention von Fällen häuslicher Gewalt, besonders wenn Kinder betroffen sind.

Referenz 1
www.infranken.de
Referenz 2
www.polizei.bayern.de
Referenz 3
www.kita.de
Quellen gesamt
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