
Donald Trump hat kürzlich mehrere umstrittene Gesetzentwürfe zur Regelung der Rechte von Trans-Personen in den USA vorgestellt. Darunter fällt ein Vorschlag von Mary Bentley, einer Politikerin, die plant, ein Verbot für Kurzhaarschnitte bei jungen Mädchen einzuführen. Sie argumentiert, dass kurze Haare nicht zur Identität eines Mädchens passen und sieht dies als einen Ausdruck einer „sozialen Veränderung“ unter Minderjährigen. Gemäß den Neuerungen könnten Eltern Friseure verklagen, die Mädchen sogenannte „Tomboy“-Schnitte anbieten. Bentley, die selbst 63 Jahre alt ist, ist zudem gegen die Vorstellung, dass Kinder im falschen Körper geboren werden, und fordert stattdessen psychotherapeutische Maßnahmen für betroffene Kinder.
Die Gesetze, die die Friseurschnitte sowie andere Aspekte der Geschlechtsidentität ansprechen, sind jedoch noch nicht verabschiedet. Es gibt erheblichen Widerstand von Trans-Aktivisten, wie der transsexuellen Aktivistin Evelyn Rios Stafford, die warnt, dass solche Maßnahmen die Rechte von Transkindern einschränken könnten. Juristen heben hervor, dass diese Gesetze möglicherweise die Redefreiheit der Jugendlichen verletzen und vor einem Bundesgericht schwer durchsetzbar sein könnten. Obwohl Bentley das Gesetz vorerst zurückgezogen hat, ist sie für ihre Hartnäckigkeit bekannt und hat in der Vergangenheit ähnliches durchgesetzt, trotz gerichtlicher und gesellschaftlicher Proteste. DerWesten berichtet, dass das Thema in der Gesellschaft für Kontroversen sorgt.
Ähnliche Entwicklungen in Deutschland
In Deutschland wird das Thema Geschlechtsidentität ebenfalls intensiv diskutiert. Am 1. November 2024 tritt das Gesetz zur Änderung des Geschlechtseintrags (SBGG) in Kraft. Dieses Gesetz erleichtert es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, Änderungen an ihrem Geschlechtseintrag und Vornamen vorzunehmen. Dabei wird eine Erklärung beim Standesamt ausreichend sein, ohne die Notwendigkeit einer gerichtlichen Entscheidung oder eines Sachverständigengutachtens.
Das SBGG ersetzt das 1980 eingeführte Transsexuellengesetz und bezieht sich explizit auf das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, welches vom Bundesverfassungsgericht hervorgehoben wird. In Deutschland gehört man zu den wenigen Ländern, die mehr als zwei Geschlechter offiziell anerkennen. Diese Einführung geschlechtlicher Vielfalt wurde 2018 durch die Option „divers“ verfügbar gemacht. BMFSFJ hebt hervor, dass jährlich etwa 4.000 Anträge zur Änderung des Geschlechtseintrags erwartet werden. Die dafür nötige Erklärung muss jedoch mindestens drei Monate im Voraus angemeldet werden, und Minderjährige bis 14 Jahre benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Diskriminierung und Herausforderungen
Trotz dieser Fortschritte steht die Realität für Trans*- und Inter*-Personen in Deutschland und weltweit unter Druck. Es gibt immer noch zahlreiche Diskriminierungen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich des Zugangs zum Arbeits- und Wohnungsmarkt. Männer und Frauen mit einem vermeintlich eindeutigen Geschlecht haben oftmals keinen Zugang zur Option „divers“, was ihre Integrität und Identität in Frage stellt. bpb stellt fest, dass die Lebensrealitäten von Trans*-Personen oft nicht ausreichend in Gesetzesreformen berücksichtigt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar das Recht auf Anerkennung der geschlechtlichen Identität abgesichert, jedoch erfordert das frühere Transsexuellengesetz psychiatrische Gutachten und diskriminierende Voraussetzungen. Zudem gibt es Herausforderungen im rechtlichen Umgang mit den elterlichen Rechten von Trans*-Personen, was zu weitreichenden Diskriminierungen führen kann. Der Reformbedarf bleibt daher aktuell und beeindruckend notwendig.