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Wahl zum Promovierendenrat: Online-Abstimmung startet bald in Weimar!

Am 4. März 2025 beginnt die Wahl zum Promovierendenrat der Bauhaus-Universität Weimar. Nutzen Sie die Online-Wahl und Briefwahloption bis zum 9. März, um Ihre Stimme abzugeben. Wichtig: Fristen beachten!

Die Bauhaus-Universität Weimar steht vor der Wahl des Promovierendenrats für die Amtsperiode 2025 bis 2027. Der Wahlzeitraum wurde für den Zeitraum vom 4. bis zum 9. März 2025 festgelegt. Diese Wahl wird sowohl online als auch mit einer Briefwahloption durchgeführt, was den Studierenden Flexibilität und Zugang zu einem modernen Wahlverfahren ermöglicht. Die Entscheidung für eine Online-Wahl ist Teil eines Trends, der in vielen deutschen Hochschulen zu beobachten ist und auf eine gesteigerte Wahlbeteiligung abzielt. So wies auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Thüringen darauf hin, dass Online-Wahlen als Mittel zur Erhöhung der Wahlbeteiligung taugen können. Wie polyas.de erklärt, haben Hochschulen in den meisten Bundesländern das Recht, Wahlordnungen selbst zu regeln und Online-Wahlen zu implementieren, sofern sie in der Satzung verankert sind.

Für die bevorstehenden Wahlen müssen die Wahlberechtigten bis spätestens zum 24. Januar 2025 einen Antrag auf Briefwahl stellen. Der Wahlvorstand, der in den vergangenen Tagen aktiv war, veröffentlichte am 21. Januar 2025 die Wahlbekanntmachung und eröffnete parallel das Wahlverzeichnis. Die Sommerzeit wird für die Einreichung von Wahlvorschlägen genutzt, die bis zum 11. Februar 2025 eingereicht werden müssen. In der ersten Antragsphase können die Studierenden auch Widersprüche gegen das Wahlverzeichnis einbringen.

Wichtige Fristen und Verfahren

Die Fristen sind entscheidend für den Prozess, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Kandidaten und Wähler die Möglichkeit haben, rechtzeitig zu handeln. Die Wahlen zum Promovierendenrat bestehen aus acht Mandaten und vier Stellvertretermandaten. Die Bewerbung für einen dieser Plätze steht allen eingeschriebenen Doktoranden offen, die aktiv im Wahlverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlprinzipien sehen vor, dass jeder Wähler bis zu acht Stimmen vergeben kann, wobei es nicht erforderlich ist, jede Stimme auszuschöpfen.

Die Studierenden der Bauhaus-Universität werden aufgefordert, ihre Stimme bequem online abzugeben oder die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu beantragen. Die Online-Wahl wird am 4. März 2025 um 9 Uhr eröffnet und endet am 9. März 2025 um 23:59 Uhr. Die Wahlunterlagen, einschließlich Stimmzettel und damit verbundene Erklärungen, müssen bis zum Enddatum der Briefwahl im Postfach der Universität eingegangen sein.

Rechtliche Grundlage und Transparenz

Die rechtlichen Bestimmungen für die Durchführung der Wahlen basieren auf dem Hochschulrecht, das in jedem Bundesland eigene Regelungen besitzt. Laut polyas.de ermöglichen diese Gesetze den Hochschulen, die Durchführung elektronischer Wahlen zu organisieren, ohne dass eine explizite Genehmigung erforderlich ist. Bei den Wahlen an der Bauhaus-Universität Weimar können somit rechtssichere Online-Wahlsysteme eingesetzt werden, die gleichzeitig den Anforderungen an den Datenschutz gerecht werden.

Die Konstituierung des neuen Promovierendenrats findet im April 2025 statt, nach der Auswertung und Bekanntgabe der Wahlergebnisse. Wichtige Termine, wie die Bekanntgabe der vorläufigen Wahlergebnisse am 11. März 2025 und die amtlichen Ergebnisse am 17. März 2025, stehen ebenfalls im Kalender. Die Studierenden sind daher aufgerufen, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen und die Fristen zu beachten.

Referenz 1
www.uni-weimar.de
Referenz 3
www.polyas.de
Quellen gesamt
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