
Im östlichen Teil von Balingen hat sich eine unerwartete Veränderung vollzogen. Die bis vor kurzem bestehende Wellblechwannen-Brücke über den Reichenbach, die die Wiesen unterhalb der Heselwanger Straße mit dem beliebten Wandergebiet „Hangen“ verband, ist plötzlich verschwunden. Dies führte dazu, dass Spaziergänger einen Umweg über den Reichenbacherhof in Kauf nehmen mussten. In der Dunkelheit kam es jedoch zu einer überraschenden Wendung: Unbekannte errichteten in einer Nacht- und Nebelaktion eine neue Holzbrücke, die stabiler war als das Vorgängermodell und auch von Radfahrern genutzt werden konnte. Doch die Freude über die neue Brücke währte nicht lange.
Die Stadtverwaltung Balingen ließ die illegal errichtete Brücke zügig wieder abbauen, da diese nie offiziell genehmigt wurde. Offizielle Quellen berichten, dass der Reichenbach und der direkte Gewässerrand städtisches Eigentum sind, während die angrenzenden Wiesen privat in Händen sind. Entsprechend reagierten die Behörden und erklärten, dass sie als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich sind und daher die illegale Konstruktion nicht tolerieren können. Der Rückbau der Brücke wurde im Rahmen von „pflegerischen Maßnahmen“ vollzogen. Nach der Demontage lag die Brücke zweigeteilt neben dem Reichenbach.
Unbekannte Reaktion auf Abbau
Doch das Geschick der Umgebauten ließ sich nicht so leicht aufhalten. Mutmaßlich von Spaziergängern wurde ein Teil der abgebauten Brücke erneut über den Bach gesetzt. Dabei wurden Trittsteine ausgelegt, um den Zugang zum anderen Ufer zu erleichtern. Unklar bleibt, wie lange diese improvisierte Lösung Bestand haben wird. Im Sommer könnte der Reichenbach an dieser Stelle für mehrere Wochen trocken sein, was die Sorgen um nasse Füße der Passanten entfallen lässt.
Die rechtlichen Aspekte rund um die Verkehrssicherungspflicht kommen in diesem Fall ebenfalls nicht zu kurz. Laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt die primäre Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf Baustellen bei den einzelnen Bauunternehmern. Architekten und Bauherren haben eine sekundäre Verkehrssicherungspflicht, sollten Anzeichen für unzureichende Sorgfalt des Bauunternehmers auftauchen. Ein Bauherr könnte von dieser Verantwortung befreit werden, wenn er einen erfahrenen Architekten mit Planung und Bauleitung beauftragt. Dies greift jedoch nicht, falls der Bauherr selbst Gefahrenlagen erkennt und keine Maßnahmen zur Behebung trifft.
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss der Geschädigte zudem die Darlegungs- und Beweislast für die Kenntnis oder Erkennbarkeit einer Gefahrenlage tragen. Die rechtlichen Vorgaben sind klar: Die Verantwortlichkeiten im Umfeld von Bauprojekten müssen genau beachtet werden, um unliebsame Komplikationen zu vermeiden, wie sie bei der illegalen Brücke nun eingetreten sind.