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Tarif-Streit im öffentlichen Dienst: Schlichtung bringt Hoffnung auf Einigung!

Am 5. April 2025 suchen Gewerkschaften und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst in Potsdam nach einem Tarifabschluss. Warnstreiks und Schlichtung prägen die verfahrene Lage. Stehen Erzwingungsstreiks bevor?

Am 5. April 2025 stehen die Tarifverhandlungen für über 2,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Deutschland vor einer entscheidenden Phase. Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam die Möglichkeit, einen Kompromiss zu finden. Diese Verhandlungen sind seit Januar 2023 von einem heftigen Streit über Einkommen und Arbeitszeiten geprägt. Die Gewerkschaften forderten dabei eine Erhöhung der Löhne um 8 Prozent oder mindestens 350 Euro pro Monat, während die Arbeitgeber ein Gesamtvolumen von lediglich 5,7 Prozent anboten. Das MDR berichtet, dass die Verhandlungen nach der dritten Runde Mitte März 2025 als gescheitert erklärt wurden, was zur Einleitung einer Schlichtung führte.

Die Schlichtung wird von einer Kommission unter dem Vorsitz von Roland Koch (CDU) und Henning Lühr (SPD) geleitet. Diese Kommission hat einen Vorschlag zur Einkommenserhöhung erarbeitet. Die Erhöhung soll in zwei Stufen erfolgen: Ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent oder mindestens 110 Euro monatlich, gefolgt von einer weiteren Erhöhung um 2,8 Prozent ab dem 1. Mai 2026. Der neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 27 Monaten haben. Weitere umfassende Änderungen sind in Aussicht, darunter eine erhöhte Jahressonderzahlung und die Möglichkeit für Beschäftigte außerhalb von Kliniken, Teile dieser Sonderzahlung in zusätzliche freie Tage umzuwandeln, so Die Zeit.

Warnstreiks und zukünftige Entwicklungen

Seit Januar 2025 wurde der Druck durch mehrere Warnstreiks erhöht. Betroffen waren unter anderem Kitas, Kliniken, Flughäfen und die Müllabfuhr. Auch wenn derzeit eine Streikpause eingelegt wurde, könnte ein Scheitern der Schlichtung zur Einleitung von Erzwingungsstreiks führen, die unbefristet wären. Für solche Erzwingungsstreiks ist eine 75-prozentige Zustimmung in einer Urabstimmung der Gewerkschafter notwendig. Das Tagesschau hebt hervor, dass der Arbeitgeberseite die Forderungen der Gewerkschaften, die unter anderem auch drei zusätzliche freie Tage im Jahr einforderten, als nicht finanzierbar gelten.

Die Arbeitgeber, vertreten durch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und das Bundesinnenministerium, hatten in der dritten Verhandlungsrunde ein Angebot auf den Tisch gelegt, das eine Erhöhung um 5,5 Prozent sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und höhere Schichtzulagen beinhaltete. Dies war den Gewerkschaften jedoch nicht ausreichend.

Mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu verbessern, sind die Verhandlungen von großer Bedeutung. Sie könnten nicht nur die finanziellen Aspekte, sondern auch die Arbeitsqualität und -belastung der Betroffenen maßgeblich beeinflussen. Der Ausgang dieser Verhandlungen bleibt daher von erheblichem Interesse für die gesamte Gesellschaft.

Referenz 1
www.mdr.de
Referenz 2
www.zeit.de
Referenz 3
www.tagesschau.de
Quellen gesamt
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