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Sturm-Alarm in Balingen: Wahlplakate gefährden die Verkehrssicherheit!

In Balingen wuchs die Besorgnis über eine umgekippte Wahlplakatwand, die die Verkehrssicherheit gefährden könnte. Welche Regeln gelten für die Aufstellung von Wahlplakaten in Baden-Württemberg?

In Balingen hat ein Sturm jüngst dazu geführt, dass eine Wahlplakatwand teilweise umgeknickt wurde, was Besorgnis hinsichtlich der Verkehrssicherheit auslöste. Die Plakatwand steht im direkten Umfeld der Bundesstraße 27 und einer parallel verlaufenden Kreisstraße. Es besteht die Befürchtung, dass die umgeknickte Wand potenziell auf die Straßen geweht werden könnte, was zu gefährlichen Situationen führen würde. Die Stadt Balingen hat daraufhin sofortige Maßnahmen zur Untersuchung und Verbesserung der Sicherheit eingeleitet.

Das Land Baden-Württemberg hat die Aufstellung von Wahlplakaten in einem Merkblatt geregelt. Allerdings gibt es Unklarheiten, da nicht deutlich ist, ob bei der Beurteilung der Standorte die Entfernungen zur Kreisstraße oder zur angrenzenden Bundesstraße herangezogen werden sollten. Dennis Schmidt, Sprecher der Stadt Balingen, betont, dass in der Regel der Mindestabstand zur Erhaltung der Verkehrssicherheit eingehalten wird. Die Stadt prüft zudem, ob die Wiese zwischen den Straßen künftig als Standort für Wahlplakate genehmigt werden kann.

Regelungen zur Wahlplakatierung

Wahlplakate dürfen gemäß den Vorgaben des Merkblatts in Baden-Württemberg an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Erschließungsbereich von Ortsdurchfahrten und für Ortsstraßen ohne straßenrechtliche Beschränkungen aufgestellt werden. Für Bundesfernstraßen gilt, dass Wahlplakate außerhalb der Erschließungsbereiche in einem Abstand von über 40 Metern bei Autobahnen und über 20 Metern bei Bundesstraßen aufgestellt werden müssen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Standsicherheit dieser Plakatierungen nicht von der Stadt überprüft wird; die Verantwortung liegt bei den aufstellenden Parteien.

Die Stadt Balingen hat in der Vergangenheit mit den Parteien Kontakt aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Tafeln standsicher aufgestellt werden. Die Plakatierungsstelle überwacht dabei die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben. Am Donnerstagabend wurden die Plakate wieder aufgestellt, jedoch in einem sichereren Abstand voneinander, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Chancengleichheit und Einhaltung der Sicherheitsvorgaben

In anderen Städten, wie beispielsweise in Cuxhaven, mussten im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 bereits Wahlplakate der AfD abgenommen werden, da diese gegen die Vorgaben zur Chancengleichheit verstoßen haben. Die Genehmigung von Wahlwerbung liegt in Deutschland in der Verantwortung der Kommunen, die auch die Beachtung der Sicherheits- und Fairnessvorgaben überprüfen müssen. Das Aufstellen von Wahlplakaten darf nicht die Verkehrssicherheit gefährden, weshalb es strenge Regelungen gibt.

Insgesamt variieren die Regelungen zur Wahlplakatierung je nach Kommune. In Regensburg darf drei Monate vor der Wahl plakatiert werden, während in Bremen dieser Zeitraum auf zwei Monate und in Berlin auf frühestens sieben Wochen verkürzt ist. Diese Differenzen verdeutlichen die Notwendigkeit einer individuellen Genehmigung für die Wahlwerbung, welcher stets ein Abgleich mit den örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitserwägungen vorausgeht.

Die Stadt Balingen wird die Sicherheit und Eignung der Standorte für zukünftige Wahlwerbung weiterhin kritisch prüfen, um Vorfälle wie den kürzlich erlebten zu vermeiden.

Für weitere Informationen zur Wahlplakatierung können die entsprechenden Regelungen auf den Webseiten des Liegenschaftsamts und anderer kommunaler Stellen eingesehen werden, wie Nürnberg und Kommunal.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.nuernberg.de
Referenz 3
kommunal.de
Quellen gesamt
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