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Streik-Chaos am Flughafen Frankfurt: 1.054 Flüge fallen aus!

Am 10. März 2025 ruft Verdi zum Streik am Flughafen Frankfurt und an zehn weiteren deutschen Flughäfen auf. Über 3.400 Flüge werden gestrichen, betroffen sind rund 510.000 Passagiere.

Am Montag, den 10. März 2025, ruft die Gewerkschaft Verdi zum großen Warnstreik am Flughafen Frankfurt auf. Dies geschieht vor dem Hintergrund gescheiterter Tarifverhandlungen, die seit Ende Januar laufen. Verdi fordert für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste eine Tariferhöhung von mindestens 350 Euro monatlich oder eine Erhöhung von 8 % sowie höhere Zuschläge und zusätzliche freie Tage. Bis jetzt haben die Arbeitgeber die Forderungen als finanziell nicht tragbar abgelehnt, was die Verhandlungen erheblich belastet.

Der Streik, der ab Mitternacht beginnt, betrifft nicht nur Frankfurt, sondern auch elf weitere Flughäfen in Deutschland. Dazu zählen unter anderem München, Hamburg, Berlin und Köln/Bonn. Laut ZDF werden insgesamt mehr als 3.400 Flüge in Deutschland ausfallen, was schätzungsweise etwa 510.000 Passagiere betrifft.

Massive Auswirkungen auf den Flugbetrieb

Der Flughafen Frankfurt wird am Montag praktisch stillgelegt. Von ursprünglich 1.116 geplanten Flügen werden nach Angaben von op-online stolze 1.054 gestrichen. Fraport, der Betreiber des Flughafens, bittet alle Passagiere, von einer Anreise zum Flughafen abzusehen. Auch der Bahnverkehr in Hessen und anderen Bundesländern wird voraussichtlich von den Streiks beeinflusst, was die Mobilität der Reisenden weiter einschränkt.

Der Flughafenverband ADV hat die gleichzeitigen Streiks an mehreren Standorten kritisiert und als problematisch dargestellt. Christine Behle, stellvertretende Verdi-Vorsitzende, hat die Unannehmlichkeiten für Fluggäste bedauert, sieht aber die Notwendigkeit, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, die bisher kein Angebot vorgelegt haben. Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Verdi und den Arbeitgebern ist für den Zeitraum vom 14. bis 16. März geplant.

Rechtslage und Streikverträglichkeit

Streiks im öffentlichen Dienst müssen bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Laut Haufe darf ein Streik nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen und muss von einer Gewerkschaft organisiert sein. Zudem ist es erforderlich, dass die Forderungen tariflich regelbar sind. Im Falle eines rechtmäßigen Streiks gilt das Streikrecht auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Es muss jedoch beachtet werden, dass während eines Arbeitskampfes kein Anspruch auf Entgelt besteht und dies auch Auswirkungen auf Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen haben kann. Die Rechte der Arbeitnehmer sind hierbei durch das Grundgesetz, insbesondere Art. 9 Abs. 3 GG, geschützt.

Insgesamt ist die Situation am Flughafen Frankfurt und an den weiteren betroffenen Flughäfen angespannt, während eine Lösung in den laufenden Tarifverhandlungen noch nicht in Sicht ist. Die nächsten Tage werden entscheidend sein, um zu klären, ob der aktuelle Konflikt beigelegt werden kann oder ob weitere Maßnahmen folgen müssen.

Referenz 1
www.op-online.de
Referenz 2
www.zdf.de
Referenz 3
www.haufe.de
Quellen gesamt
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