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Stralsund gibt NS-Raubkunst zurück: Ein Schritt zur Gerechtigkeit!

Stralsund gibt einstimmig den Beschluss zur Rückgabe von NS-Raubkunst bekannt. Der Oberbürgermeister soll sich um gerechte Lösungen kümmern, während die Provenienz der Objekte untersucht wird.

Die Stadt Stralsund setzt ein klares Zeichen in der Debatte um die Rückgabe von NS-Raubkunst: Die Bürgerschaft hat einstimmig beschlossen, unrechtmäßig erworbene Kulturgüter an die rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Dieser Schritt folgt auf umfassende Untersuchungen, die bestätigt haben, dass das Stralsund Museum im Besitz von NS-Raubgut ist.

Der Beschluss verpflichtet den Oberbürgermeister der Stadt zur sorgfältigen Rückgabe von Objekten, die zwischen 1933 und 1945 in den Besitz der Stadt gelangten. Dazu gehören unter anderem Gegenstände, die von dem jüdischen Antiquar John Horneburg und einer Freimaurerloge stammten. Besondere Aufmerksamkeit gilt auch einem Gemälde, das ein Stralsunder Kriegsteilnehmer 1944 aus Italien mitnahm und dem Museum schenkte, da auch dieses möglicherweise widerrechtlich erlangt wurde.

Gründliche Prüfung der Rückgabe

Das beschlossene Vorgehen sieht vor, dass in jedem Einzelfall gründlich geprüft wird. Die Stadt Stralsund hat sich verpflichtet, gerechte und faire Lösungen anzustreben und die Rückgabe im Sinne der Gerechtigkeit durchzuführen. Diese Initiative ist Teil eines größeren Trends in Deutschland und Europa, in dem sich zunehmend mit der Restitution von Raubkunst beschäftigt wird.

Die Restitution von NS-Raubkunst bezieht sich auf die Rückgabe von Kunstwerken und anderen Kulturgütern, die während der NS-Zeit erbeutet wurden. Schätzungen zufolge sind etwa 600.000 Kunstwerke zwischen 1933 und 1945 geraubt worden, wobei 200.000 in Deutschland und Österreich und 300.000 in Osteuropa betroffen sind. Laut der Wikipedia sind seit dem Zweiten Weltkrieg viele dieser Objekte an ihre Ursprungsländer restituiert worden, doch es gibt nach wie vor Tausende von Kunstwerken, die nicht zurückgegeben wurden.

Rechtliche Grundlagen der Restitution

Die Washingtoner Erklärung von 1998, die von 44 Staaten unterschrieben wurde, hat die Notwendigkeit der Auffindung und Rückgabe von Raubkunst nochmals bekräftigt. Bis heute wurden über tausend Kunstwerke aus etwa 20 Staaten zurückgegeben. Doch die Eigentumsverhältnisse sind oft unklar, und viele Stücke bleiben als verschollen. In Deutschland, wo die Rückgabe von Kunstwerken durch verschiedene Regelungen erschwert wird, hat das Thema in den letzten Jahrzehnten wieder an Bedeutung gewonnen.

Die Rückgabe von Kulturgütern, die während des Krieges geraubt wurden, bleibt ein komplexes und emotional geladenes Thema in der deutschen und internationalen Debatte. Die Stadt Stralsund zeigt mit ihrem aktuellen Beschluss, dass sie Teil dieser moralischen Verpflichtung ist, den Opfern des NS-Regimes und ihren Nachfahren gerecht zu werden. Die Diskussion um Restitution von NS-Raubkunst wird sicherlich auch in Zukunft von zentraler Bedeutung sein, da das Bewusstsein für historische Ungerechtigkeiten und die Notwendigkeit der Wiedergutmachung weiter wächst.

Insgesamt ist der Beschluss der Stralsunder Bürgerschaft ein wichtiger Schritt in Richtung Gerechtigkeit und ein Zeichen dafür, dass die Aufarbeitung der Geschichte auch in der Rückgabe von Kulturgütern fortgesetzt werden muss. Es bleibt abzuwarten, wie die Stadt die einzelnen Fälle handhaben wird und welche Ergebnisse erzielt werden können.

Für weitere Informationen wird auf die Berichterstattung von den Badischen Neuesten Nachrichten verwiesen, die ausführliche Details zu diesem Thema bereitstellt.

Referenz 1
bnn.de
Referenz 3
de.wikipedia.org
Quellen gesamt
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