
Die steuerliche Belastung für Rentner in Deutschland wird im Jahr 2025 voraussichtlich signifikant steigen. Laut den Informationen von focus.de müssen Rentner dann etwa 4,1 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen als im Jahr 2024. Die Gesamtheit der Steuerlast für Rentner wird somit von 58,6 auf 62,7 Milliarden Euro ansteigen. Ein Grund für diese Erhöhung ist die nachgelagerte Besteuerung der Renten, die bereits seit 2005 in Kraft ist und durch das Alterseinkünftegesetz geregelt wird.
Diese Informationen stammen aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage von Sahra Wagenknecht. Die Steuer betrifft die Einkommensteuer von Rentnern, die sowohl aus Renten als auch aus weiteren Einkünften besteht. Die Entwicklung der Steuereinnahmen zeigt einen kontinuierlichen Anstieg: Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen 51,4 Milliarden Euro, 2022 waren es 54,8 Milliarden Euro, und 2023 stiegen sie auf 55,7 Milliarden Euro.
Anzahl der steuerpflichtigen Rentner steigt
Schätzungen deuten darauf hin, dass 2025 rund 73.000 Rentner neu steuerpflichtig werden, wodurch die Gesamtzahl der steuerbelasteten Rentner auf etwa 6,578 Millionen ansteigt. Die genaue Rentenerhöhung, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, wird im Frühjahr 2025 festgelegt, jedoch wird eine Prognose von etwa 3,5 Prozent erwartet.
Die grundlegende Regelung besagt, dass Rentner, die seit 2012 neu Rente beziehen, 64 Prozent ihrer Rente versteuern müssen, ein Anteil, der stufenweise ansteigt. 2025 wird der steuerpflichtige Anteil von 83 auf 83,5 Prozent erhöht, wodurch nur noch 16,5 Prozent der Rente steuerfrei bleiben. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für neue Rentner gilt, die im Jahr 2025 in Rente gehen, wie deutsche-rentenversicherung.de schildert.
Detailierte Besteuerungssystematik
Die Deutsche Rentenversicherung informiert zudem über die Möglichkeiten und Pflichten bei der Rentenbesteuerung. Das Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Anteil der Bruttorente mithilfe eines Anpassungsbetrags, der sich auf die regelmäßigen Rentenanpassungen stützt. Rentner sind nicht verpflichtet, ihre Daten zur gesetzlichen Rente eigenständig in der Einkommensteuererklärung anzugeben, müssen aber dennoch eine Erklärung mit der Anlage R abgeben.
Die steuerliche Behandlung hängt maßgeblich vom Jahr des Renteneintritts ab. So müssen Rentner, die vor 2005 in Rente gingen, lediglich 50 Prozent ihrer Bruttorente versteuern, während dieser Anteil für die ab 2023 in Rente Gegangenen jährlich um einen halben Prozentpunkt steigen wird. Rentner, die 2058 oder später in Rente gehen, müssen dann ihre Rente vollständig versteuern. Interessant sind auch die Regelungen zum Rentenfreibetrag, der konstant bleibt, auch wenn die Rente steigt.
Steuern auf die Rente fallen lediglich an, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro für Alleinstehende und 23.208 Euro für Verheiratete, was bedeutet, dass rund 75 Prozent der Rentnerhaushalte keine Rentensteuer zahlen müssen. Diese Erlassungen sind in einem umfassenden Rahmen von transparent-beraten.de gut dokumentiert.
Der Rentenfreibetrag wird anhand der ersten vollen Jahresbruttorente ermittelt und bleibt in den Folgejahren unverändert. Dies bedeutet, dass Rentner durch zusätzliche Rentenerhöhungen möglicherweise in das steuerpflichtige Einkommen rutschen können, was die Einkommensteuerbelastung erhöht. Besondere Aufmerksamkeit sollten Rentner auch dem Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen widmen, die unter Umständen ihre Steuerlast mindern können.