
Am 26. Februar 2025 bleibt das Thema Sterbehilfe in Deutschland ein heiß umstrittenes gesellschaftliches und politisches Thema. Laut einem jüngsten Bericht von rbb24 ist die Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr strafbar, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor fünf Jahren entschied. Dennoch hat der Bundestag bislang kein umfassendes Sterbehilfegesetz verabschiedet, welches klaren rechtlichen Rahmen schaffen würde und aus Sicht vieler Kritiker einen Missbrauch verhindern könnte.
Die 85-jährige Rosemarie Lowack, eine pensionierte Lehrerin und aktives Mitglied in der „Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben“ (DGHS), äußert einen klaren Wunsch: ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Ihre Forderung steht im Kontext einer zunehmenden Zahl von Menschen, die in Deutschland Assistenz bei ihrem Suizid in Anspruch nehmen. 2024 stieg die Zahl der „Freitodbegleitungen“ auf 977, was einem Anstieg von etwa 100 Fällen im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Politische Vorschläge und gesellschaftliche Diskussion
Im Jahr 2023 wurden im Bundestag zwei fraktionsübergreifende Vorschläge zu einem Sterbehilfegesetz eingebracht. Der Vorschlag von Lars Castellucci (SPD) zielt darauf ab, geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen und Maßnahmen zum Schutz von Menschen in Lebenskrisen zu implementieren. Im Gegensatz dazu fördert Katrin Helling-Plahr (FDP) ein gesetzliches Recht auf Hilfe zur Selbsttötung, wobei auch die Beratung und Prävention in den Vordergrund stellen soll.
Beide Vorschläge beinhalten Regelungen zu tödlich wirkenden Medikamenten und zur Werbung für Sterbehilfe. In einer Diskussion um die Aspekte der Suizidtherapie fordert Winfried Hardinghaus, der Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativ-Verbandes, verbindliche Regeln für die Suizidberatung. Diese Rufe nach klaren Regelungen sind umso drängender, da in München zwischen 2020 und 2023 77 assistierte Suizide registriert wurden, von denen ein Viertel der Patienten an psychischen Erkrankungen litt.
Gesellschaftliche Reaktionen und rechtlicher Rahmen
Im Zuge der laufenden Debatte sind Stimmen aus der Medizin zu hören, wie die von Michael de Ridder, einem Palliativmediziner und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht, der keinen Bedarf für ein neues Sterbehilfegesetz sieht. Dies steht im Kontrast zu der erhöhten Zahl an Suiziden, die mit 10.300 Fällen im Jahr 2023 die höchste Zahl in Deutschland darstellt.
Die Situation erinnert an den rechtlichen Rahmen in anderen Ländern wie Österreich, wo das Sterbeverfügungsgesetz seit dem 1. Januar 2022 das selbstbestimmte Sterben regelt. Hier müssen zwei Ärzte, darunter ein palliativqualifizierter, die Krankheit und Entscheidungsfähigkeit der Betroffenen bestätigen, bevor ein letales Präparat ausgegeben werden kann. Die Bundesregierung in Österreich verfolgt ebenfalls das Ziel, die Hospiz- und Palliativversorgung auszubauen, um den Betroffenen mehr Rechtssicherheit zu bieten.BMJ berichtet von einem detaillierten Prozess, der die Errichtung einer Sterbeverfügung betrifft.
In Deutschland gibt es derzeit jedoch noch einen „unregulierten Markt“ für Sterbehilfe, was Experten kritisieren. Ein jüngster Fall, in dem ein Arzt wegen mutmaßlicher Nichteinhaltung der Vorgaben verurteilt wurde, unterstreicht die Notwendigkeit für verbindliche Regelungen.
Solche Entwicklung zeigt deutlich, dass die gesellschaftliche Nachfrage nach einem klaren rechtlichen Rahmen für Sterbehilfe wächst, um sowohl die Autonomie der Betroffenen zu wahren als auch Missbrauchsfälle zu verhindern.