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Staatliche Förderung für Wärmepumpen: Ein Umstieg auf klimafreundliche Heizungen!

Ab Februar 2024 startet die Förderung für den Austausch alter Heizungen durch innovative Wärmepumpen. Die Bundesregierung sichert finanzielle Unterstützung für Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz.

Die Energiewende in Deutschland nimmt mit gezielten Förderprogrammen zur Umstellung auf klimafreundliche Heizlösungen konkretere Formen an. Ab Februar 2024 wird der Austausch alter Öl- und Gasheizungen durch den Staat finanziell unterstützt. Diese Initiative ist Teil der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die eine bedeutende Rolle im klima- und energiepolitischen Konzept der Bundesregierung spielt. Wie Welt berichtet, sind die entsprechenden Programme auch bei einem Regierungswechsel langfristig gesichert.

Die Förderung steht ab dem 27. Februar 2024 Eigentümern von Einfamilienhäusern zur Verfügung, während ab dem 28. Mai 2024 auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften in den Genuss der Zuschüsse kommen können. Damit sollen vor allem Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen entlastet werden, die eine Förderquote von bis zu 70 Prozent erhalten können.

Ein breites Interesse an Zuschüssen

Das Interesse an den neuen Fördermöglichkeiten ist bereits seit September 2024 spürbar angestiegen. In den ersten Monaten des Jahres 2024 wurden allein 35.800 Anträge gestellt, wovon der Großteil für den Einbau von Wärmepumpen eingereicht wurde. Im Jahr 2023 verzeichnete die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insgesamt 227.000 Anträge, was die hohe Nachfrage nach klimaschonenden Heiztechnologien unterstreicht.

Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gemäß den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Diese Bestimmungen gelten zunächst vorrangig für Neubauten in Neubaugebieten, während bestehende Gebäude Übergangsfristen genießen.

Änderungen und neue Richtlinien

Am 1. Januar 2024 trat zudem eine überarbeitete Förderrichtlinie zur BEG in Kraft, die wesentliche Änderungen für die Antragstellung beim BAFA mit sich brachte. Diese zielen darauf ab, die Energiewende im Gebäudebereich voranzutreiben und umfassen vor allem die Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare Energien für neue Heizungen. Das BAFA fördert weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Heizungsoptimierung, während Zuschüsse für Heizungswechsel künftig nur noch über die KfW beantragt werden können.

Die finanziellen Anreize für den Heizungsaustausch können mit weiteren Zuschüssen für Energiesparmaßnahmen kombiniert werden. Höchst förderfähige Ausgaben liegen bei bis zu 90.000 Euro für ein Einfamilienhaus, wobei maximal 30.000 Euro für den Austausch der Heizung und 60.000 Euro für andere Effizienzmaßnahmen bereitgestellt werden können.

Transparenz und Sicherheit der Fördermittel

In einem weiteren Schritt zur Sicherstellung von Transparenz und Effizienz wurde am 13. und 14. Februar 2025 ein Informationsschreiben zu EU-Publizitätsverpflichtungen an Fördermittelempfänger versandt. Dieses Schreiben betraf Maßnahmen, die durch EU-Fördermittel aus dem Programm NextGenerationEU refinanziert werden. Privatpersonen sind in diesem Zusammenhang allerdings nicht verpflichtet, die Inanspruchnahme dieser Mittel öffentlich zu machen, wie BAFA weiter ausführt.

Die BEG vereint zuvor separate Förderprogramme zur Energieeffizienz und den erneuerbaren Energien und wird auch über den Jahreswechsel 2024/2025 fortgeführt. Die Antragstellung für die BEG EM (Einzelmaßnahmen) begann bereits am 1. Januar 2021 und umfasst Maßnahmen, von denen Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften gleichermaßen profitieren können.

Referenz 1
www.welt.de
Referenz 2
www.bafa.de
Referenz 3
www.bafa.de
Quellen gesamt
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