
Die Pfarrkirche St. Maximilian im Glockenbachviertel wird ab dem 22. Februar für voraussichtlich acht Monate geschlossen, um notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, da sie der Beseitigung von Schadstoffen dient, die im Gebäude festgestellt wurden. Insbesondere handelt es sich um asbesthaltiges Dämmmaterial und Dichtungsbelag, die während des Ausbaus entfernt werden müssen. Trotz der im Material gebundenen Schadstoffe besteht für die Besucher der Kirche derzeit keine Gefährdung, dennoch sind besondere Sicherheitsvorkehrungen Pflicht. Die Gesamtkosten für die Entsorgung und Sanierung belaufen sich auf etwa 820.000 Euro und werden von der Erzdiözese München und Freising getragen, wie der Münchner Kirchenanzeiger berichtet.
Die Herausforderungen rund um St. Maximilian sind nicht nur technischer Natur. Die Gemeinde sieht sich mit Gerüchten über eine mögliche Profanierung der Kirche konfrontiert. Ehrenamtlicher Kirchenpfleger Stephan Alof, der auch Mitglied der gewählten Kirchenverwaltung ist, bestätigt die schwierigen Bedingungen im Kirchengebäude. Seit dem Ausbau der Heizungsanlage vor eineinhalb Jahren ist es in der Kirche unangenehm kalt, was die Atmosphäre während der Gottesdienste erheblich beeinträchtigt. St. Maximilian ist seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr umfassend renoviert worden, weshalb der Sanierungsbedarf in den letzten Jahren immer drängender wurde, so die Süddeutsche Zeitung.
Gottesdienstliche Alternativen
Trotz der Schließung der Kirche wird die gemeinschaftliche Glaubenspraxis aufrechterhalten. Gottesdienste finden während der Sanierungsphase in der Korbinianskapelle und in der Kirche St. Jakob am Anger statt. Pfarrer Rainer Maria Schießler plant, die Messfeiern an wechselnden Orten abzuhalten. Die erste Feier ist für den 28. Februar in der Alten Kongresshalle am Bavariapark angesetzt. Dies zeigt das Engagement der Gemeinde, den spirituellen Kontakt auch in herausfordernden Zeiten aufrechtzuerhalten.
In Deutschland unterliegt denkmalschützerische Regelungen wie sie in den Gesetzen der Bundesländer festgelegt sind, auch kirchlichen Gebäuden. Die Besonderheiten kirchlicher Denkmäler sind unter anderem in den Denkmalschutzgesetzen festgelegt und müssen bei der Sanierung berücksichtigt werden. Die verantwortlichen Stellen der Landeskirche müssen in Entscheidungen, die gottesdienstliche Belange betreffen, einbezogen werden. Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler informiert regelmäßig über Sanierungsprojekte und Denkmalpflege in diesem Bereich, was besonders relevant für das Sanierungsvorhaben der Kirche St. Maximilian ist.