
In Baden-Württemberg stehen Notfallpraxen vor der Schließung, was einen politischen Aufschrei und gesundheitliche Bedenken hervorruft. Die SPD des Landes setzt sich entschieden für den Erhalt dieser wichtigen Versorgungsstelle ein. Laut einem Bericht von SWR hat der SPD-Landesvorsitzende Andreas Stoch sich an die Parteispitze in Berlin gewandt, um die Erreichbarkeit von Notfallpraxen zu garantieren. Im Koalitionsvertrag mit der Union soll festgeschrieben werden, dass eine Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten gewährleistet sein muss.
Die Bundesregierung hatte bereits in der Krankenhausreform festgelegt, dass Kliniken mit Grundversorgung innerhalb von 30 Minuten für Patienten erreichbar sein müssen. Aktuell sollen ab April 18 Notfallpraxen in Baden-Württemberg geschlossen werden, was von der SPD heftig kritisiert wird. Insbesondere Gesundheitsminister Manfred Lucha von den Grünen bekommt negative Rückmeldungen, da er die Schließungspläne der Kassenärztlichen Vereinigung unterstützt.
Notfallversorgung in der Krise
Ein Notfallplan für den ärztlichen Notdienst wurde bereits vergangene Woche in Baden-Württemberg eingeführt. Laut Stuttgarter Nachrichten fordert der Marburger Bund, die Schließungen von Notfallpraxen rückgängig zu machen. Dies sei notwendig, um die angespannte Lage in den Notaufnahmen zu entlasten, da immer mehr Patienten in die Kliniken strömen, obwohl sie dort nicht hingehören. Sylvia Ottmüller, die Landesvorsitzende, sowie Jörg Woll, ihr stellvertretender Kollege, betonendie Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung, die ambulante Notdienstversorgung zu sichern.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts führt zudem dazu, dass die Kassenärztliche Vereinigung den ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht wie gewohnt weiterführen kann. Dies hat zur Folge, dass die KVBW plant, auf den Dienst von etwa 3000 Poolärzten zu verzichten, was zuvor 40 % der Dienste in Notfallpraxen und bei Hausbesuchen abdeckte. Die Maßnahmen des Notfallplans beinhalten neben Schließungen auch verkürzte Öffnungszeiten in vielen der 115 Notfallpraxen im Land.
Aussicht auf Erhalt von Standorten
Das Reformkonzept sieht vor, dass 95 Prozent der Patienten eine Notfallpraxis innerhalb von 30 Minuten erreichen können, während der Rest in maximal 45 Minuten versorgt werden sollte. Ein Umdenken könnte sieben Standorten den Erhalt ermöglichen, darunter Münsingen, Bad Saulgau und Müllheim. Diese Praxen könnten, sofern die Regelung auf 30 Minuten für alle ausgeweitet würde, bestehen bleiben.
Drei Kommunen – Bad Saulgau, Neuenbürg und Kirchheim unter Teck – haben bereits erfolglos gegen die Schließungen geklagt. Diese Städte sind als erste betroffen und sollen zum 1. April 2025 schließen. Weitere Klagen gegen die Schließungspläne sind jedoch noch anhängig. Die Entwicklung bleibt angespannt, und die Kritik an den Maßnahmen zur Notfallversorgung wächst, nicht nur unter den politischen Akteuren, sondern auch bei den Gesundheitsdienstleistern und betroffenen Patienten.
Für vertiefte Informationen zur Notfallreform in Deutschland bietet das Bundesgesundheitsministerium weitere Details auf ihrer Webseite unter bundesgesundheitsministerium.de.