
Die anstehenden Veränderungen im deutschen Sozialsystem, insbesondere durch die Einführung einer neuen Grundsicherung, stehen im Mittelpunkt der aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im Kontext der Notwendigkeit zur Konsolidierung des Bundeshaushalts wurden Einsparpotenziale beim Bürgergeld identifiziert.
Gemäß op-online.de wird das Bürgergeld, das derzeit Arbeitslosengeld II ersetzt, im Rahmen dieser Reformen abgeschafft. Die neue Grundsicherung soll eine aktivere Unterstützung für erwerbsfähige Arbeitslose bieten und schärfere Maßnahmen gegen Arbeitsverweigerer einführen. Die 19 Spitzenverhandler der Koalitionsgespräche diskutieren darüber hinaus, wie Personen, die aktiv nach Arbeit suchen, durch individuelle Angebote und Beratungen bei der Jobfindung unterstützt werden können.
Relevante Haushaltsausgaben
Der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bleibt auch 2025 der ausgabenstärkste Etat im gesamten Bundeshaushalt. Laut bundestag.de ist das geplante Ausgabenvolumen für 2025 mit 179,26 Milliarden Euro nur geringfügig niedriger als 2024 mit 179,37 Milliarden Euro. Der Großteil der Ausgaben fließt in die Rentenversicherung und die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung.
Für diesen Bereich sind im kommenden Jahr insgesamt 132,89 Milliarden Euro vorgesehen, was im Vergleich zu 2024 (127,3 Milliarden Euro) eine klare Steigerung darstellt. Unter den spezifischen Ausgabenpunkten finden sich 121,25 Milliarden Euro für die Rentenversicherung. Darüber hinaus wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende mit 44,96 Milliarden Euro veranschlagt, was einen Rückgang im Vergleich zu 2024 darstellt, wo noch 50,51 Milliarden Euro eingeplant waren.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Zugehörigkeit des Bundes zu den Kosten für Unterkunft und Heizung bleibt konstant bei 11 Milliarden Euro. Im Hinblick auf das Bürgergeld sind für 2025 nur 25 Milliarden Euro eingeplant, was eine Reduzierung von 29,7 Milliarden Euro im Vorjahr darstellt. Auch die staatlichen Mittel für die Eingliederung in Arbeit werden zurückgefahren, von 4,15 Milliarden Euro in 2024 auf 3,7 Milliarden Euro 2025.
Zusätzlich wird die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen angepasst. Für diesen Bereich sind 409,65 Millionen Euro vorgesehen, im Vergleich zu 523,7 Millionen Euro im Jahr 2024. Die Neuverschuldung wird voraussichtlich 51,3 Milliarden Euro betragen, ein Betrag, der unter der zulässigen Nettokreditaufnahme des deutschen Schuldenrechts liegt.
Insgesamt zeigen die geplanten Veränderungen im Sozialbereich sowohl Anpassungen der Ausgaben als auch eine klare Ausrichtung auf Effizienz und Unterstützung von arbeitsfähigen Personen. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um die Details dieser Reformen zu klären und die Auswirkungen für die betroffenen Menschen zu bestimmen.