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So beantragen Sie die Briefwahl: Fristen und wichtige Hinweise!

Briefwahl zur Bundestagswahl 2025: Alle wichtigen Fristen und Antragsschritte für Wähler im Inland und Auslandsdeutsche. Jetzt informieren, rechtzeitig handeln und sicher abstimmen!

Am 6. Januar 2025 stehen die Vorbereitungen für die kommende Bundestagswahl am 28. September 2025 im Mittelpunkt. Der Zeitrahmen für die Briefwahl und die Anmeldung der Wahlberechtigten ist entscheidend, um eine reibungslose Teilnahme zu gewährleisten.

Wahlberechtigte, die an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Für die Briefwahl ist ein Wahlschein unerlässlich. Laut rp-online.de kann dieser entweder persönlich, schriftlich per Mail, Fax oder teilweise auch online bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragt werden. Ein Vordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Für den Antrag im Namen einer anderen Person ist eine schriftliche Vollmacht nötig.

Fristen und Unterlagen

Die Briefwahlunterlagen, bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel und den entsprechenden Umschlägen, werden frühestens sechs Wochen vor der Wahl verschickt. Um die rechtzeitige Zustellung zu garantieren, sollten die Anträge auf Wahlschein frühzeitig – auch vor dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung – eingereicht werden. Der späteste Antragstermin für die Briefwahl ist am Freitag vor dem Wahltag um 18 Uhr festgelegt.

Die Bundeswahlleiterin appelliert zur Eile, da die Fristen für die Briefwahl bereits am 23. Februar 2025 enden. Wahlberechtigte sollten sicherstellen, dass ihre Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 10. Februar an die Postdienstleister übergeben werden. Besonders für Deutsche im Ausland gilt es, sich frühzeitig um die Eintragung im Wählerverzeichnis zu kümmern. Der letzte Tag für die Antragstellung auf Eintragung ist der 2. Februar 2025, wie bundeswahlleiterin.de berichtet.

Besondere Regelungen für Auslandsdeutsche

Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet sind, müssen einen speziellen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Je nach Wohnsituation sind unterschiedliche Formulare nötig. Die Frist endet am 7. September 2025, sofern keine vorgezogene Wahl stattfindet. Anwender sollten den Antrag frühzeitig an ihre Gemeindebehörde senden.

Für Auslandsdeutsche bietet sich zudem die Möglichkeit, die Wahlunterlagen über die entsprechenden Auslandsvertretungen abzuholen. Hierzu ist eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Vertretung notwendig. Die Unterlagen müssen in einem gesonderten Umschlag versandt werden, der als Wahlsache gekennzeichnet und den Namen des Wahlberechtigten enthält, was die Bearbeitung durch die Behörden erleichtert. Aufragen hierzu können den bundeswahlleiterin.de Seiten entnommen werden.

Wichtige Informationen zur Durchführung der Briefwahl können die Wahlberechtigten im Vorfeld stets auf den offiziellen Plattformen nachlesen. Die Einhaltung der Fristen ist nicht nur für die Stimmabgabe, sondern auch für die integrative Teilnahme am demokratischen Prozess von großer Bedeutung. Daher sollten sich alle Interessierten gut informieren und ihre Anträge rechtzeitig stellen.

Referenz 1
rp-online.de
Referenz 2
bundeswahlleiterin.de
Referenz 3
bundeswahlleiterin.de
Quellen gesamt
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