
Am 9. April 2025 findet die 870. Sitzung des Akademischen Senats der Technischen Universität Berlin statt. Die Sitzung beginnt um 13 Uhr s.t. im Sitzungssaal H 3005, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin. Diese wichtige Zusammenkunft wird geprägt sein von einer Vielzahl relevanter Themen, die an diesem Tag diskutiert werden sollen.
Wie in der Tagesordnung festgelegt, wird die Sitzung mit der Genehmigung der Tagesordnung eröffnet, gefolgt von der Berichterstattung der Präsidentin über die Umsetzung der Beschlüsse des Akademischen Senats. Weitere Berichte des Präsidiums und aus den Fakultäten werden ebenfalls vorgestellt. Ein wesentlicher Bestandteil der Sitzung ist die aktuelle Fragestunde, in der die Mitglieder des Senats Fragen zu laufenden Angelegenheiten stellen können.
Wichtige Tagesordnungspunkte
Zusätzlich zur Protokollgenehmigung der letzten Sitzung stehen mehrere Abstimmungen und Diskussionen auf der Tagesordnung. Besonders hervorzuheben sind die en bloc-Abstimmung sowie die strategischen Themen, die auf der Sitzung erörtert werden. Diese beinhalten den Abschluss der Struktur- und Entwicklungsplanungskommission (SEPK), die auch eine Stellungnahme zum Beschluss AS 10/868 vom 19. Februar 2025 zur Datenqualität sowie zur Haushaltslage des Präsidiums umfassen wird.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Evaluationsbericht und die Weiterentwicklung des Centern for Junior Scholars (CJS). Zudem werden die Ausschreibungstexte für die Ämter der Präsidentin und der Vizepräsidenten vorgestellt. Des Weiteren sind mehrere Änderungen und Neufassungen von Studien- und Prüfungsordnungen für verschiedene Masterstudiengänge am TU-Campus EUREF vorgesehen, darunter die Studiengänge „Soziologie technikwissenschaftlicher Richtung“, „Building Sustainability in Urban Futures“ und „Sustainable Mobility Management“.
Hochschulpolitische Rahmenbedingungen
Die Sitzung findet in einem wichtigen Kontext statt, da die Hochschulpolitik in Deutschland derzeit durch verschiedene Programme und Initiativen geprägt wird. Der Hochschulpakt 2020, der seit den 2000er Jahren von Bund und Ländern zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Hochschulen ins Leben gerufen wurde, wird 2021 durch den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken ersetzt. Dieser zielt auf die Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre an den Hochschulen ab. Unterstützung in diesem Bereich bietet auch der Qualitätspakt Lehre, der von 2011 bis 2020 existierte.
Seit 2016 fördert die Initiative „Innovative Hochschule“ den Wissens- und Technologietransfer an den Hochschulen. Zudem erarbeitet der Wissenschaftsrat Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulwesens in Deutschland. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, indem sie regelmäßig Beschlüsse zu aktuellen Themen der Hochschulpolitik verabschiedet.
Für die Mitglieder des Akademischen Senats wird die bevorstehende Sitzung nicht nur eine Gelegenheit zur Diskussion aktueller Themen bieten, sondern auch eine Plattform, um die strategische Ausrichtung der Technischen Universität Berlin in einem sich ständig wandelnden Hochschulumfeld zu gestalten. Die heutige Sitzung stellt somit einen wichtigen Schritt in der Entwicklung und Planung der Universität dar.