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Scholz und Abdullah II.: Inklusion von Menschen mit Behinderung in Gefahr!

Bundeskanzler Scholz und König Abdullah II. fordern auf dem Weltgipfel in Berlin internationale Anstrengungen für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Ziel ist, Barrieren abzubauen und Teilhabe zu fördern.

Bundeskanzler Olaf Scholz und König Abdullah II. von Jordanien haben auf dem 3. Weltgipfel für Menschen mit Behinderung in Berlin verstärkte internationale Anstrengungen gefordert, um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Scholz wies darauf hin, dass trotz bestehender Fortschritte weiterhin systematische Barrieren existieren, die den Zugang zu Ausbildung, Beruf, Gesundheitsversorgung, politischer Teilhabe und Technologien behindern. „Wir müssen wachsam sein und dürfen keine Rückschritte in der Inklusion zulassen“, erklärte Scholz und betonte die Herausforderung der Vielfalt in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Lage.

Am Gipfel, an dem mehr als 3.000 Vertreter aus über 100 Ländern teilnehmen, steht das Ziel im Vordergrund, konkrete Fortschritte zur Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu ermöglichen. König Abdullah II. hob die besondere Verwundbarkeit von Menschen mit Behinderungen in Konfliktregionen hervor, insbesondere im Gazastreifen, einem Gebiet mit der weltweit höchsten Anzahl an amputierten Kindern pro Kopf. „Gerade in Krisenregionen sehen wir die schwerwiegenden Folgen von fehlender Inklusion“, erklärte Abdullah II.

Zahlen und Fakten zur Inklusion

Weltweit leben schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung, das sind rund 15 Prozent der Weltbevölkerung. Eine unzureichende Inklusion kann eine wirtschaftliche Belastung mit sich bringen, die bis zu 7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts eines Landes ausmacht. In reichen Ländern haben Menschen mit Behinderungen im Durchschnitt eine um 14 Jahre kürzere Lebenserwartung als ihre Mitmenschen ohne Behinderungen; in den ärmsten Ländern beträgt diese Differenz sogar 23 Jahre. Zusätzlich variieren die Zugänge zu Therapien und Hilfsmitteln erheblich: 88 Prozent der Menschen in wohlhabenden Ländern haben Zugang, während dieser Wert in ärmeren Ländern auf nur 11 Prozent sinkt.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, fordert Entwicklungsministerin Svenja Schulze eine verstärkte Einbindung von Menschen mit Behinderungen in das gesellschaftliche und berufliche Leben. Am zweiten Tag des Gipfels soll die Amman-Berlin-Erklärung verabschiedet werden, die es den Staaten vorschreibt, mindestens 15 Prozent ihrer entwicklungspolitischen Projekte auf Inklusion auszurichten.

Rechtsrahmen und Umsetzung der UN-BRK

Die UN-BRK, die seit 2009 in Deutschland in Kraft ist, konkretisiert und spezifiziert universelle Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen. Artikel 33 der Konvention regelt die Zuständigkeiten für die nationale Umsetzung. Dies umfasst unter anderem eine staatliche Anlaufstelle beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie eine unabhängige Monitoring-Stelle, die die Fortschritte überwacht und Empfehlungen abgibt.

Der Nationale Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der UN-BRK, der seit seiner ersten Auflage von 2011 regelmäßig fortgeschrieben wird, verfolgt das Ziel der Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen. Durchin Maßnahmen wie das Projekt „Politische Interessenvertretung behinderter Frauen“ wird gezielt die Lebenssituation von Frauen mit Beeinträchtigungen verbessert. Dies zeigt, dass die Bundesregierung aktiv daran arbeitet, die Herausforderungen der Inklusion anzugehen und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu schützen.

In Berlin wird auch der Bericht „Global Disability Inclusion Report“ vorgestellt, der die anhaltenden Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen dokumentiert und eine umfassende Analyse der bestehenden Herausforderungen bietet.

Die Bundesinitiative Barrierefreiheit bündelt alle Vorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung von Inklusion und unterstreicht das Engagement für eine inklusive Gesellschaft, wie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefordert. „Inklusion bedeutet gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Menschen, unabhängig von Hilfebedarf“, so das Ministerium weiter.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.behindertenbeauftragter.de
Referenz 3
www.bmfsfj.de
Quellen gesamt
Web: 12Social: 172Foren: 84