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Schockierende Waffengesetz-Novelle: Strengere Regeln für Schreckschusswaffen!

Am 19.03.2025 plant die Hamburger Linksregierung eine drastische Neuregelung für Schreckschusswaffen. Zukünftiger Erwerb fordert Sachkunde und klare Begründung – ein Schritt zur Sicherung des Waffenrechts.

Die geplante Gesetzesinitiative zur drastischen Einschränkung des Umgangs mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen hat in Deutschland hohe Wellen geschlagen. Mehr als 37 Millionen solcher Waffen befinden sich im Besitz von Bürgern, die laut compact-online.de aktuell einen „kleinen Waffenschein“ benötigen, um diese legal führen zu dürfen. Der Besitz in privaten Räumen bleibt hingegen erlaubnisfrei, was die Diskussion über die Notwendigkeit einer Neuregelung anheizt.

Der Antrag, der von der Hamburger Linksregierung eingebracht wurde, sieht vor, dass zukünftige Erwerber von Schreckschusswaffen neben dem bereits notwendigen „kleinen Waffenschein“ auch einen „Sachkundenachweis“ vorlegen müssen. Zudem müssen potentielle Waffenbesitzer einen triftigen Grund für den Erwerb angeben. Ein allgemeiner Verweis auf Selbstschutz genügt hierbei nicht mehr, was die Erschwerung des legalen Bezugs von solchen Waffen zum Ziel hat. Kritiker der Gesetzesänderung betonen, dass kriminelle Elemente bestehende Gesetze ohnehin ignorieren, während es vor allem rechtstreue Bürger sind, die durch solche Maßnahmen betroffen sind.

Geplante Änderungen im Waffengesetz

Der referierte Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes wurde bereits am 09. Januar 2023 veröffentlicht und umfasst eine Vielzahl von Änderungen. Die Anzahl der legalen privaten Waffenbesitzer in Deutschland beläuft sich auf 946.495 (Stand Dezember 2022), während 781.186 Bürger im Besitz eines kleinen Waffenscheins sind, wie drschmitz.de berichtet.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen umfassende Prüfungen der Zuverlässigkeit der Antragsteller. Diese beinhalten unter anderem Abfragen bei der Bundespolizei und dem Zollkriminalamt, sowie Befragungen der Polizeidienststellen, wo der Antragsteller in den letzten fünf Jahren wohnhaft war. In einigen Fällen kann sogar das persönliche Erscheinen des Antragstellers angeordnet werden. Weiterhin müssen Antragsteller ein Fachärztezeugnis vorlegen, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu erhalten.

Erweiterte Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen

Besonders auffällig ist die geplante Regelung, dass der Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen künftig nur mit einer vorherigen Erlaubnis für das Führen (kleiner Waffenschein) möglich sein soll. Auch die Verpflichtung zur Anzeige des Besitzes dieser Waffen bei der zuständigen Behörde wurde eingeführt, um eine bessere Übersicht über legale Waffenbesitzer zu gewährleisten.

Inhaber bereits erteilter kleiner Waffenscheine müssen zudem nachweisen, dass sie die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben. Der Verfasser des Referentenentwurfs bezeichnet das neue Gesetz als alternativlos und verweist auf die chronische Unterbesetzung der Waffenbehörden, die angesichts der anstehenden Maßnahmen vor erheblichen Herausforderungen steht.

Die Diskussion um das Waffengesetz in Deutschland zeigt klar auf, dass der Umgang mit Schreckschusswaffen und deren Regulierung mehr als nur rechtliche Konsequenzen für eine breite Gruppe von Bürgern haben könnte. Während die Politik auf der Suche nach Lösungen ist, bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden können und welche Auswirkungen sie auf die Sicherheit der Bürger haben.

Referenz 1
www.compact-online.de
Referenz 3
www.drschmitz.de
Quellen gesamt
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