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Schockierende Urteil in Neu-Isenburg: 12,5 Jahre für Mordversuch!

Ein 36-Jähriger wurde für den versuchten Mord an einer Frau in Neu-Isenburg zu 12,5 Jahren Haft verurteilt. Die brutale Tat ereignete sich im März 2024, das Opfer überlebte schwer verletzt.

Ein Mann aus Neu-Isenburg wurde am Landgericht Darmstadt zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, nachdem er seine Partnerin mit einem Jagdmesser schwer verletzt hatte. Der Vorfall ereignete sich am 2. März 2024 auf einem Gehweg in der Neuhöfer Straße. Der 36-Jährige stach insgesamt 28 Mal auf die 30-Jährige ein, darunter 18 Stiche in das Gesicht und drei in den Hals. Trotz der schweren Verletzungen überlebte die Frau dank des Eingreifens einer zufällig vorbeikommenden Notärztin.

Die Beziehung des Angeklagten zu seiner Partnerin war durch Gewalt und ständige Bedrohungen geprägt. Bereits seit 2017, als sie sich in einer Frankfurter Kneipe kennengelernt hatten, gab es wiederholt Anzeigen gegen ihn, die die Frau jedoch teilweise zurückzog. Der Angeklagte hatte ihr mehrfach schwere Verletzungen zugefügt; zuletzt brach er ihr das Nasenbein Ende 2023. Die Schwere der Taten führte dazu, dass der Schwurgerichts-Vorsitzende eine psychiatrische Erkrankung des Täters ausschloss und seine Schuldfähigkeit bestätigte.

Konsequenzen für das Opfer

Die Verletzungen, die das Opfer durch den Angriff erlitt, waren gravierend. Während der medizinischen Behandlung an der Universitätsklinik Frankfurt wurden mehrere Knochenbrüche, unter anderem am Schädel und der Augenhöhle, operiert. Tragisch ist, dass das Opfer durch den Angriff nicht nur körperliche, sondern auch psychische und finanzielle Folgen erleidet. Ihr linkes Auge wird dauerhaft blind bleiben, und eine Gesichtslähmung beeinträchtigt ihr weiteres Leben. Zudem verlor sie durch die Taten ihre Arbeitsstelle und zwei Wohnungen und kann seit dem Vorfall nicht mehr arbeiten.

Häusliche Gewalt in Deutschland

Die Gewalt in Partnerschaften ist ein anhaltendes Problem in Deutschland. Im Jahr 2019 wurden 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt polizeilich erfasst, dabei waren 81% der Opfer Frauen. Statistisch gesehen wird alle 45 Minuten eine Frau Opfer gefährlicher Körperverletzung durch ihren Partner. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey betont, dass häusliche Gewalt keine Privatsache sei. Dies zeigt sich auch in den Zahlen des Polizeilichen Lagebilds Häusliche Gewalt, das die stetige Gefahr für viele Frauen verdeutlicht.

Von den erfassten Delikten in Partnerschaften waren 59,3% vorsätzliche einfache Körperverletzungen und 10% gefährliche Körperverletzungen. Besonders besorgniserregend ist, dass im Jahr 2022 mindestens 133 Frauen durch ihren Partner getötet wurden. Es ist anzunehmen, dass viele Taten in den eigenen vier Wänden nicht gemeldet werden, was die Dunkelziffer erheblich erhöht.

Der Weg nach vorn: Unterstützung für Betroffene

Um der Gewalt entgegenzuwirken und Opfer zu unterstützen, wurden verschiedene Initiativen ins Leben gerufen. Der Bund stellt Mittel für den Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen bereit, darunter ein Förderprogramm mit 120 Millionen Euro für den Schutz von Frauen. Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das seit 2013 besteht, bietet rund um die Uhr Unterstützung für Betroffene an.

Die Fortschritte in der Erfassung von Gewalt in Partnerschaften sind kontinuierlich. Das „Bundeslagebild Häusliche Gewalt” hat die Erfassung von innerfamiliärer Gewalt erweitert. Die Ergebnisse einer neuen Dunkelfeldstudie, die Erfahrungen von Menschen zu Gewalt in Partnerschaften beleuchtet, werden 2025 erwartet und sollen dazu beitragen, die Problematik besser zu verstehen und Hilfen auszubauen.

Die jüngsten Ereignisse in Neu-Isenburg belegen die Dringlichkeit, mit der Gesetze und Unterstützungsangebote in Bezug auf häusliche Gewalt überprüft und verbessert werden müssen. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, Betroffene zu ermutigen, sich Hilfe zu suchen und wie notwendig präventive Maßnahmen sind, um der Gewalt in Partnerschaften entgegenzutreten.

Referenz 1
www.op-online.de
Referenz 2
www.bmfsfj.de
Referenz 3
www.frauenhauskoordinierung.de
Quellen gesamt
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