
Am 28. Februar 2025 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 60-jährigen Mannes im Ostalbkreis. Dies geschah im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, das vom Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg und dem Polizeipräsidium Aalen geführt wird. Der Mann steht im Verdacht, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern begangen und kinderpornografische Inhalte hergestellt zu haben. Besonders alarmierend ist der Vorwurf, dass er mehrfach über Livestreams den sexuellen Missbrauch von Kindern konsumiert und angeleitet haben soll. Die Polizei bezeichnet dies als „Live distance child abuse“.
Die Misshandlungen, die im Fokus der Ermittlungen stehen, fanden auf den Philippinen statt. Dabei wurde ein international agierendes Pädophilen-Netzwerk aufgedeckt, das gegen Bezahlung Live-Übertragungen von Kindesmisshandlungen anbot. Im Zuge eines Einsatzes gegen dieses Netzwerk wurden misshandelte Kinder von den Behörden in Obhut genommen. Bei der Durchsuchung des Wohnsitzes des Verdächtigen fanden die Beamten diverse Datenträger, die Spuren zu dem Mann aufwiesen. Letztendlich erwirkte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss und konfiszierten mehrere elektronische Geräte. Der Verdächtige wurde festgenommen und befindet sich nun in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen weiterlaufen. Dies berichtet die Remszeitung.
Überblick über Online-Kindesmissbrauch
Das Problem des Kindesmissbrauchs, insbesondere im Internet, wird zunehmend dringlicher. Laut der UN ist Online-Kindesmissbrauch die Ausnutzung moderner Kommunikationsmittel, um Kinder sexuell zu missbrauchen oder auszubeuten. Dabei ist es oft schwierig, zwischen Missbrauch und Ausbeutung zu unterscheiden, da diese eng miteinander verbunden sind. Der Begriff „Kindesmissbrauch“ bezieht sich auf Situationen, in denen Kinder für die sexuellen Bedürfnisse von Erwachsenen verwendet werden, häufig durch Zwang oder Manipulation.
Zu den häufigsten Formen der Online-Kindessexuellen Ausbeutung zählen Online-Grooming, die Verbreitung von Kinderpornografie und Livestreaming von Misshandlungen. Das Grooming umfasst Phasen wie die Auswahl eines Opfers, Kontaktaufnahme und Aufbau von Vertrauen. Die Lanzarote-Konvention kriminalisiert gezielt solche Handlungen, darunter auch die Anwerbung von Kindern für sexuelle Zwecke. Die vielfach genutzten Plattformen für diese Verbrechen ermöglichen die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen über soziale Medien und verschlüsselte Kommunikationskanäle. Die UNODC erläutert, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen von Land zu Land unterscheiden, was grenzüberschreitende Ermittlungen kompliziert.
Aktuelle Statistiken und notwendige Maßnahmen
Die Zahlen für den sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland sind alarmierend. Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik waren im Jahr 2022 17.437 Kinder Opfer sexueller Gewalt, wobei 15.520 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch verzeichnet wurden. Dies zeigt einen anhaltend hohen Stand, ähnlich dem Vorjahr. Besonders besorgniserregend ist der Anstieg dieser Taten im digitalen Raum, da 42.075 Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet registriert wurden – ein Anstieg von 7 % im Vergleich zum Vorjahr. In den letzten Jahren hat sich die Zahl der Fälle von Kinderpornografie mehr als verzwölffacht.
Kerstin Claus, die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, beschreibt diese Entwicklungen als „erschreckend“ und fordert eine verstärkte Fokussierung auf digitale Gewalt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen betont, die seit 2010 verstärkt werden. Diese umfassen unter anderem die Schaffung eines dauerhaften Amtes für die unabhängige Beauftragte, die Verschärfung des Strafrechts und eine Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten.
Um dem gestiegenen Risiko entgegenzuwirken, ist eine umfassende Strategie erforderlich, die sowohl strafrechtliche Maßnahmen als auch Gesundheits- und Bildungsinitiativen umfasst. Unter anderem schlägt Claus vor, ein nationales Forschungszentrum zur Erfassung sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen einzurichten. Die Bundesregierung ist bemüht, durch verbessertes Präventions- und Hilfsangebot dem systematischen Missbrauch von Kindern entgegenzuwirken, um die Sicherheit der jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu gewährleisten. Informationen und Hilfe zu diesem Thema bieten zahlreiche Unterstützungsangebote wie das Hilfe-Telefon für Fragen zum Thema sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, das kostenfrei und anonym ist. Weitere Informationen dazu bietet die Bundesregierung.