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Schnell handeln! Antrag auf Briefwahl bis zum 10. Februar nötig!

Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Wählen Sie per Briefwahl! Stellen Sie schnellstmöglich Ihren Antrag bei der Gemeindebehörde, um fristgerecht zu wählen.

Am 6. Februar 2025 wird zur vorgezogenen Bundestagswahl aufgerufen, die am 23. Februar stattfinden soll. Wahlberechtigte werden dringend gebeten, den Antrag auf Briefwahl so schnell wie möglich zu stellen. Dies kann persönlich oder schriftlich bei der jeweiligen Gemeindebehörde erfolgen. Die Wahlämter sind verpflichtet, die Briefwahlunterlagen bis zum 10. Februar auf den Postweg zu bringen. Um sicherzustellen, dass die Stimmen gezählt werden, müssen die Wahlbriefe spätestens am Wahltag bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, wie op-online.de berichtet.

Für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist die Eintragung im Wählerverzeichnis des Inlands essentiell. Dies gilt auch für Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Sie müssen daher eine spezielle Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Die hierzu nötigen Antragsformulare wurden aktualisiert. Es gibt zwei verschiedene Formulare, die je nach Wohnsituation des Antragstellers verwendet werden sollten, erklärt die Bundeswahlleiterin.

Antragsmöglichkeiten für im Ausland lebende Deutsche

Für im Ausland lebende Deutsche gelten besondere Bedingungen: Wer nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt hat, kann einen Antrag nach der Anlage 2 zur Bundeswahlordnung stellen. Alternativ müssen Antragsteller, die nie oder nur vor Vollendung des 14. Lebensjahres in Deutschland gewohnt haben, den Antrag nach der Anlage 2a einreichen. Diese müssen sich persönlich mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut machen und können ihren Antrag nicht elektronisch einreichen, sondern müssen diesen im Original per Post versenden.

Die Frist für die Antragstellung endet am 7. September 2025, vorausgesetzt die Bundestagswahl findet am 28. September 2025 statt. Bei einer vorgezogenen Wahl können diese Fristen jedoch durch Verordnung des Bundesministeriums für Inneres und für Heimat festgelegt werden. Es wird dringend empfohlen, den Antrag frühzeitig an die zuständige Gemeindebehörde zu senden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Briefwahl für Wähler im Ausland

Für Deutsche im Ausland, die an der Briefwahl teilnehmen möchten, bieten die Auslandsvertretungen die Möglichkeit, den amtlichen Kurierweg für die Versand von Briefwahlunterlagen zu nutzen. Dies erfordert jedoch eine vorherige Absprache mit der zuständigen Auslandsvertretung. In vielen grenznahen EU-Staaten kann dieser Kurierweg nicht schneller sein als der reguläre Postweg. Der Versand der Wahlunterlagen erfolgt in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag, der entsprechend gekennzeichnet ist.

Darüber hinaus werden die Wahlunterlagen, sobald sie das Wahlamt verlassen, an das Auswärtige Amt gesendet, welches sie dann an die jeweilige Auslandsvertretung weiterleitet. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs sowie die Verfahren der Lagerung und Übergabe zu informieren. Wahlberechtigte müssen die Kosten für die Weiterleitung der Wahlunterlagen selbst tragen. Ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag muss der Auslandsvertretung zur Verfügung gestellt werden, wie bundeswahlleiterin.de verdeutlicht.

Referenz 1
www.op-online.de
Referenz 2
bundeswahlleiterin.de
Referenz 3
bundeswahlleiterin.de
Quellen gesamt
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