Nordfriesland

Bürgergeld 2025: Letzte Chancen vor geplanter Abschaffung!

Im Januar 2025 erhalten rund vier Millionen Empfänger weiterhin Bürgergeld. Erfahren Sie, wann die Zahlungen erfolgen und welche Änderungen geplant sind. Wichtig für alle, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind!

Am 10. Januar 2025 erhalten rund vier Millionen Empfänger weiterhin Bürgergeld, das eine Grundsicherung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Personen darstellt. Laut Südkurier könnte dieses soziale Sicherheitsnetz allerdings nach zwei Jahren enden, da die CDU und CSU planen, das Bürgergeld abzuschaffen und eine neue Grundsicherung einzuführen.

Bürgergeld richtet sich an Erwerbslose oder Personen mit unzureichendem Einkommen und soll sie in Beschäftigung bringen sowie den Lebensunterhalt sichern. Anspruch auf Bürgergeld haben alle erwerbsfähigen Personen, die mindestens 15 Jahre alt sind und einen deutschen Wohnsitz haben. Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, einschließlich Kinder von Leistungsberechtigten, können ebenfalls Bürgergeld beziehen.

Regelsätze und Auszahlungstermine

Für das Jahr 2025 wurde eine Nullrunde festgelegt, was bedeutet, dass die Höhe des Bürgergeldes nominell gleich bleibt. Die Regelbedarfsstufen für Januar 2025 sind wie folgt:

Gruppe Regelsatz
Alleinstehende/Alleinerziehende 563 Euro
Partner/Bedarfsgemeinschaften 506 Euro
Volljährige in Einrichtungen 451 Euro
Jugendliche (14-17 Jahre) 471 Euro
Kinder (6-13 Jahre) 390 Euro
Kinder (0-5 Jahre) 357 Euro

Das Jobcenter ist gemäß § 42 Abs. 1 SGB II verpflichtet, das Bürgergeld im Voraus zu zahlen. Damit das Bürgergeld am ersten Tag eines jeden Monats auf den Konten der Empfänger verfügbar ist, wird es in der Regel am letzten Werktag des Vormonats überwiesen. Für Januar 2025 erfolgt die Überweisung am 30. Dezember 2024, wobei in einigen Regionen wie Nordfriesland die Auszahlung bereits am 23. Dezember 2024 stattfinden kann. Weitere Überweisungstermine für 2025 sind unter buerger-geld.org zu finden.

Hintergrund und Veränderungen

Das Bürgergeld ersetzt das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und wurde im SGB II verankert. Im Vergleich zu Hartz IV wurden die Regelsätze angehoben, um erwerbsfähige Personen besser zu unterstützen. Dies steht jedoch im Kontrast zur Grundsicherung im Alter, die nicht durch Bürgergeld ersetzt wird. Für Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung wird die Grundsicherung nach SGB XII gezahlt, wobei diese Personen in der Regel kein Bürgergeld erhalten, es sei denn, sie sind Teil einer Bedarfsgemeinschaft mit Anspruch auf Bürgergeld.

Die Diskussion um das Bürgergeld und mögliche Reformen ist also eng verknüpft mit den aktuellen politischen Bestrebungen der CDU und CSU. In der Tat stellt das Bürgergeld eine grundlegende Stütze für viele Menschen dar, die auf eine faire finanzielle Unterstützung angewiesen sind, während gleichzeitig der politische Druck auf die Reformierung des Systems wächst. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Bedingungen des Bürgergelds finden sich auf arbeitslosenselbsthilfe.org.

Referenz 1
www.suedkurier.de
Referenz 2
www.buerger-geld.org
Referenz 3
www.arbeitslosenselbsthilfe.org
Quellen gesamt
Web: 3Social: 19Foren: 58